Wirtschaft: Landratsamt und Rathäuser unterstützen Anträge aus dem neuen ELR-Programm des Landes

Kapitalspritze für ein florierendes Dorfleben: Das Landratsamt Freudenstadt unterstützt potenzielle Investoren bei Zuschussanträgen aus dem Programm Entwicklung Ländlicher Raum (ELR).

Kreis Freudenstadt. Das Jahresprogramm 2021 ist ausgeschrieben, Anträge können bis zum 15. September eingereicht werden, teilt das Landratsamt mit. Mit ELR habe das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden laut Ausschreibung Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

In den Genuss der Förderung können neben Städten und Gemeinden auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen kommen. Die Förderschwerpunkte lägen diesmal auf der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs. Gefördert würden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Zur Grundversorgung könnten auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gezählt werden. Investitionen von Kleinstunternehmen könnten mit einem erhöhten Satz von bis zu 30 Prozent gefördert werden, und bis zu 35 Prozent, wenn sie Kriterien für einen CO2-Speicherzuschlag erfüllen.

Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werde die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken), Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liege der Regelfördersatz bei 30 Prozent. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20 000 Euro, sowohl bei Modernisierung als auch bei Neubauten, bei Umnutzungen 50 000 Euro.

Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werde etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2021 eingesetzt. Im Förderschwerpunkt Arbeiten gehe es vorrangig um die Unterstützung von Projekten "zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern". Darüber hinaus seien Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

Zuschlag für Baustoff Holz

Wer bei Projekten überwiegend CO2-bindende Baustoffe wie Holz im Tragwerk einsetze, könne grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozentpunkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich sei.

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten oder Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Unterlagen zu privaten Projekten müssten spätestens bis 15. September bei der Gemeinde vorliegen.

Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, könne sich an den Wirtschaftsbeauftragten des Landkreises Freudenstadt wenden.    Kontakt: Ralf Bohnet, Telefon 07441/9 20 10 20 und E-Mail r.bohnet@kreis-fds.de