Justiz: 36-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt / Zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss

Nach einem Geständnis und einer Entschuldigung beim Geschädigten kam ein 36-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Freudenstadt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Freudenstadt. Angeklagt war der Mann wegen schwerer Körperverletzung. Vor Gericht ließ er nach Verlesung der Anklageschrift von seinem Verteidiger erklären, dass er die Tat in vollem Umfang gestehe und sich für das, was passiert ist, entschuldigen werde.

Vorgeworfen wurde dem 36-Jährigen, bei einer Auseinandersetzung in Freudenstadt einen anderen Mann mit einer Flasche bedroht und mit der Faust auf den Kopf geschlagen und anschließend mit einem Messer im Nackenbereich schwer verletzt zu haben. Die Handlung wurde als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Der Täter gab nun an, dass er zur Tatzeit im vergangenen Sommer massive Alkohol- und Drogenprobleme gehabt habe und auch am Tag, als die Situation eskalierte, Gras geraucht habe und betrunken gewesen sei.

Der Geschädigte hatte sich am Fahrrad des Angeklagten zu schaffen gemacht, weshalb dieser ausgerastet war und sich dabei auch noch selbst verletzt hatte. Sein Daumen musste in einer Klinik wieder angenäht werden.

Wie die Tat abgelaufen ist, konnte der Angeklagte im Detail nicht mehr nachvollziehen. Die im Gericht anwesende Sachverständige ließ sich den Zustand des Daumens zeigen, dabei zitterten die Hände des Angeklagten. Er steht mittlerweile unter Drogensubstitution und war zum Zeitpunkt der Verhandlung sehr nervös.

Sowohl der Angeklagte als auch der von ihm Verletzte, ein ebenfalls 36-jähriger Mann, standen zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. Amtsgerichtsdirektor Michael Gross verlas das lange Vorstrafenverzeichnis des Angeklagten, der sich mehrmals wegen Körperverletzung, auch in schweren Fällen, vor Gericht verantworten musste. Zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung in Freudenstadt stand er bereits unter Bewährung.

Die als Sachverständige anwesende Ärztin beurteilte die Verletzung am Hals des Geschädigten als gefährlich, da in der Nähe der Wunde Gefäße zur Blutversorgung des Gehirns verlaufen. Es hätte Schlimmeres passieren können, erklärte die Ärztin. Der Angeklagte wird seit Anfang des Jahres von der Bewährungshilfe betreut, die eine gute Zusammenarbeit mit ihm bestätigte.

Die Staatsanwältin plädierte wegen des Geständnisses, der Entschuldigung beim Opfer und des positiven Berichts der Bewährungshilfe sowie seiner eigenen erheblichen Verletzungen auf eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Teilnahme an einem Anti-Aggressions-Seminar soll als Bewährungsauflage festgelegt werden. Der Verteidiger zeigte sich mit dem geforderten Strafmaß einverstanden. Der Angeklagte wollte sich nicht dazu äußern. Amtsgerichtsdirektor Gross folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und begründete dies damit, dass die Begegnung des Angeklagten und des Geschädigten unter keinem guten Stern stand. Der Mann sei durch das Hantieren an seinem Fahrrad gereizt worden. Gross sah wenig Argumente für eine verminderte Schuldfähigkeit und machte dem Verurteilten deutlich, dass die Sache leicht hätte tödlich ausgehen können. Er solle die Bewährung als Chance verstehen. Sollte der Angeklagte nicht an dem Anti-Aggressions-Training teilnehmen, könne die dreijährige Bewährung aufgehoben werden, betonte der Richter.