Friedhild Miller wehrt sich gegen die Ablehnung ihrer Kandidatur. Foto: Privat Foto: Schwarzwälder Bote

Wahl: Zweifel an Ausschussbeschluss

Friedhild Miller, genannt "Fridi", die im Kreis Freudenstadt für das Amt des Landrats kandidieren will und vom besonderen beschließenden Ausschuss abgelehnt wurde, schlägt zurück. Sie hat über ihren Anwalt Widerspruch gegen den Ausschussbeschluss eingelegt.

Kreis Freudenstadt. Nach ihrer Ablehnung als Kandidatin für den Landratsposten am 8. Mai (wir berichteten) hatte die selbst ernannte "Aufdeckungspolitikerin", die als Dauerkandidatin durch viele Städte und Gemeinden im Land reist, bereits angekündigt, dass sie Widerspruch einlegen will. Laut Friedhild Miller ging der ablehnende Bescheid erst am 24. Mai bei ihr in Sindelfingen ein.

Der besondere beschließende Ausschuss des Kreistags zur Vorbereitung der Landratswahl hatte seine Ablehnung unter anderem damit begründet, dass Friedhild Miller weder eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst hat, noch über ein Jura-Staatsexamen verfügt. Dabei hatte er sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bezogen, wonach ein Kandidat für den Landratsposten dann als rechtlich geeignet eingestuft wird, wenn er neben der allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzung auch die notwendige Befähigung nachweisen kann.

Laut Innenministerium gehören zu dieser Befähigung zum Beispiel herausgehobene Führungserfahrung im kommunalen Bereich, eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst oder eine volljuristische Ausbildung. Diese Voraussetzungen kann "Fridi" Miller, die eine Ausbildung zur Bürogehilfin absolviert und nach eigenen Angaben auch als Managerin und Rezeptionistin einer Gebäudereinigungsfirma tätig war, nicht vorweisen.

In der Begründung des Widerspruchs schreibt der Anwalt von Friedhild Miller, dass sich weder aus der Stellenausschreibung noch aus der Landkreisordnung für Baden-Württemberg irgendwelche beruflichen Voraussetzungen für die Zulassung als Landrat ergeben. Der Rechtsanwalt argumentiert ferner, dass die Nichtzulassung von Friedhild Miller ganz andere Beweggründe hat, "und zwar die, dass unsere Mandantin schon öfter Wahlen angefochten hat". Durch die Ablehnung habe der Ausschuss die Möglichkeit der Anfechtung ausschließen wollen, heißt es weiter. "Sie wollten damit nur einen Ihnen nicht genehmen Bewerber verhindern", schreibt der Rechtsanwalt und geht noch weiter. Das entspreche nicht den demokratischen Grundsätzen der Bundesrepublik Deutschland, sondern ähnele der russischen Präsidentschaftswahl, bei der auch ein möglicherweise aussichtsreicher Bewerber einfach vor der Wahl ausgeschlossen worden sei. Zum Schluss weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass dem Ablehnungsschreiben des Kreises Freudenstadt keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war.

Das Widerspruchsschreiben war bis Freitag beim Landratsamt Freudenstadt, an das es adressiert ist, nicht eingegangen. Auch nicht beim Vorsitzenden des besonderen Ausschusses, Oberbürgermeister Julian Osswald, wie Sabine Eisele, Pressesprecherin des Landratsamts Freudenstadt, auf Anfrage mitteilte.

Wenn das Schreiben eingehe, werde von der Juristin des Landkreises geprüft, ob es überhaupt begründet oder zulässig ist. Der Kreis sei nach wie vor der Auffassung, dass die Nichtzulassung von Friedhild Miller in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs und der Rechtsauffassung des Innenministeriums rechtmäßig ist, so Eisele. Durch den Widerspruch sei die Landratswahl am 11. Juni nicht gefährdet.