Waldwirtschaft: Behörde infomiert Privatbesitzer über Änderungen zum 1. Januar / Weiterer Termin in 24-Höfe

Alles neu im Kreisforstamt? Nein, sagt die künftige Amtsleiterin Susanne Kaulfuß. Derzeit informiert das Landratsamt Privatwaldbesitzer über die Reform, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.

Kreis Freudenstadt. Zahlreiche Privatwaldbesitzer folgten der Einladung des Kreisforstamts nach Horb und Freudenstadt, um sich über Änderungen in der Privatwaldbetreuung und die aktuelle Waldschutzsituation und Holzmarktlage zu informieren, teilt das Landratsamt mit. Wie berichtet, wird der Staatswald ausgegliedert. Das Kreisforstamt bleibe nach wie vor Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Wald, so Susanne Kaulfuß.

Die bisher bestehenden Geschäftsbereiche der Betreuungsreviere Ost und West bleiben bestehen. Ansprechpartner für die Themen Privatwald und Förderung ist weiterhin der Geschäftsbereich Ost an der Außenstelle des Kreisforstamts in Horb. Der Fokus des Geschäftsbereichs West liegt auf dem Kommunalwald und der Waldpädagogik.

Jedoch ergeben sich bei wenigen Revieren zum 1. Januar organisatorische Änderungen. Grund dafür ist, dass die Kommunen Bad Rippoldsau-Schapbach, Baiersbronn, Freudenstadt und Glatten ihre Wälder künftig mit eigenem Forstpersonal bewirtschaften und keine Aufgaben im Privatwald wie Beratung oder Forstschutz übernehmen. Die weiterhin kostenfreie Beratung der Privatwaldbesitzer erfolgt durch die Revierleiter des Kreisforstamts.

Abrechnung nach Aufwand

Björn Uerpmann, Leiter der Außenstelle Horb, informierte darüber, dass das Kreisforstamt aufgrund der geltenden Rechtslage die kostenpflichtigen Betreuungsleistungen zu "Gestehungskosten" anbieten müsse. Dazu zähle es, Holz auszuzeichnen oder aufzunehmen. Abrechnungsgrundlage sei nicht mehr wie bisher die Masse des Holzes in Festmeter, sondern der tatsächlich geleitstete Zeitaufwand.

Nach wie vor werden Betreuungsleistungen gefördert, jedoch werde das Abrechnungsverfahren für die fallweise Betreuung im Privatwald bis 50 Hektar etwas bürokratischer. "Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Kreisforstamtes mit Rat und Tat zur Seite", verspricht das Landratsamt.

Ein weniger erfreuliches Thema sei die Waldschutzsituation in ganz Deutschland, wobei der Landkreis Freudenstadt noch mal "mit einem blauen Auge davongekommen" sei. Durch das konsequente Aufräumen und Vermarkten der Käferhölzer von 2018 sowie die kühle und nasse Witterung Anfang Mai habe sich der Borkenkäfer nicht so dramatisch entwickelt wie in anderen Regionen.

Nach wie vor sei die Käfergefahr nicht gebannt, sodass über die Wintermonate nach befallenen Bäumen gesucht werden muss und diese eingeschlagen und aus dem Wald gebracht werden müssten, so das Forstamt weiter.

Nachfrage ist vorhanden

Die hohen Mengen von "Kalamitätshölzern" auf dem Holzmarkt haben die Preise sinken lassen. Die Nachfrage nach frischem Holz sei vorhanden, aber der Preis noch nicht auf einem entsprechenden Niveau. Ein Einschlag von Frischholz sollte deshalb dem Markt angepasst erfolgen, rät Michel Hamm, Leiter der Holzverkaufsstelle. Einzelne Hiebe werden auf Wunsch regionaler Kunden vorgenommen, wenn diese die notwendigen Sortimente am Markt nicht kaufen können.

Über das Verfahren der Anmeldung von "Kalamitätshölzern" informierte Marc Dietenberger von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Wichtig sei, dass die Anmeldung mit dem entsprechenden Formular vor dem Holzeinschlag erfolge, da eine steuerliche Anerkennung sonst nicht möglich sei.  Die aktuellen Formulare, Merkblätter sowie die regionalen Ansprechpartner sind auf der Homepage des Finanzamts Freudenstadt zu finden. Am kommenden Freitag, 13. Dezember, besteht für alle Privatwaldbesitzer nochmals die Möglichkeit sich über die Änderungen in der Privatwaldbetreuung zu informieren. Diese Informationsveranstaltung findet ab 19 Uhr im Gasthof Sonne in Loßburg-24-Höfe statt