Die Benachrichtigungen zur Volksabstimmung über Stuttgart 21, in denen auch der Gesetzestext enthalten ist, haben die Bürger bereits erhalten. Foto: Kraufmann

Hinter der Volksabstimmung steckt für das Landratsamt eine Menge Arbeit

Von Hartmut Breitenreuter

Kreis Freudenstadt. Eigentlich ist alles ganz einfach bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November. Jeder hat nur eine Ja- oder Nein-Stimme. Dennoch steckt ein gehöriger organisatorischer Aufwand dahinter.Wer mit Nein stimmt, ist für das Projekt Stuttgart 21 mit dem Tiefbahnhof, wer mit Ja stimmt, ist dagegen. Verkehrte Welt? Viele Bürger waren oder sind immer noch von diesem Prozedere irritiert. Deshalb wurde in den vergangenen Wochen von der Landesregierung viel Aufklärungsarbeit geleistet, damit auch im hintersten Schwarzwaldtal ankommt, dass man mit Ja für das S21-Kündigungsgesetz und damit den Ausstieg aus dem Projekt stimmt und mit Nein gegen das Kündigungsgesetz und damit auch gegen einen Ausstieg des Landes aus seiner finanziellen Beteiligung an Stuttgart 21 und somit für den Tiefbahnhof.

Allen stimmberechtigten Bürgern ist inzwischen auch ein Umschlag mit der Stimmbenachrichtigung ins Haus geflattert, inklusive Gesetzestext, über den abgestimmt wird. Damit kann auch die Briefabstimmung beantragt werden. Zudem wurde eine Informationsbroschüre mit zehn Argumenten für die Kündigung und Auflösung der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 und zehn Argumenten dagegen verschickt.

Für die Abwicklung der Volksabstimmung ist im Kreis Freudenstadt das Landratsamt zuständig. Erster Landesbeamter Klaus-Ulrich Röber fungiert als Kreisabstimmungsleiter. Im Kommunalamt von Amtsleiter Klaus Dölker beschäftigen sich etliche Mitarbeiter mit dem Thema.

Am Sonntag, 27. November, laufen im Landratsamt die Ergebnisse aus allen Städten und Gemeinden des Kreises ein. Daraus wird dann das Kreisergebnis ermittelt, das der Landesabstimmungsleiterin in Stuttgart gemeldet wird. Während der Öffnungszeiten der Wahllokale von 8 bis 18 Uhr sind auch im Landratsamt ständig drei Mitarbeiter anwesend, um eventuelle Fragen der Gemeinden zur Volksabstimmung klären zu können.

Eine der Mitarbeiterinnen des Kommunalamts ist Christel Klisch, die sich über das Prozedere der Volksabstimmmung in den vergangenen Wochen schlau machen musste. Das Besondere an dem Bürgervotum ist, so erläutert sie, dass Stimmberechtigte, die die Briefabstimmung beantragt haben, mit ihrem Stimmschein in jedem beliebigen Wahllokal im Land ihr Kreuz machen dürfen. Um jederzeit prüfen zu können, ob der Stimmschein eines Bürgers auch gültig ist, bekommt das Landratsamt Freudenstadt am Freitag vor der Wahl Listen aller 43 weiteren Stimmkreise übermittelt, auf denen ungültige Stimmscheine aufgeführt sind.

Taucht also in einem Stimmlokal im Kreis Freudenstadt ein Bürger aus Ulm auf und will mit seinem Stimmschein sein Kreuzchen machen, dann muss über das Landratsamt geprüft werden, ob der Stimmschein auch gültig ist. Die genaue Erfassung der Abstimmenden sei wichtig für das Quorum, so Christel Klisch. Denn damit die Volksabstimmung gültig ist, muss mindestens ein Drittel der Bürger im Land abstimmen.

In Freudenstadt haben bereits rund sieben Prozent der Stimmberechtigten die Briefabstimmung beantragt. Ein recht hoher Anteil, findet Eckard Wahr, der bei der Stadt Freudenstadt für die Volksabstimmung zuständig ist. Doch daraus könne man natürlich noch keine Schlüsse ziehen, wie viele Bürger sich am 27. November an der Abstimmung beteiligen.