Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zusammen mit einem Komplizen in Baiersbronn im Dezember des vergangenen Jahres zwei Einbrüche begangen zu haben. Foto: Foto: dpa

Angeklagter war offenbar nicht an weiteren Taten beteiligt. Kripo untersucht mehrere Fahrzeuge auf DNS-Spuren.

Freudenstadt - Den Gerichtssaal hat der Angeklagte ohne Hand- und Fußfesseln verlassen. Seine einjährige Freiheitsstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.

In Handfesseln war der Angeklagte zur Gerichtsverhandlung erschienen, später wurden sie gegen Fußfesseln ausgetauscht. Der 29-Jährige war aus dem Untersuchungsgefängnis zur Verhandlung am Amtsgericht gebracht worden. Mit dem Urteil zeigten er und sein Verteidiger sich zufrieden.

Bereits Anfang April hatte die erste Verhandlung stattgefunden. Die Anklage lautete damals auf gemeinschaftlichen schweren Diebstahl. Sie musste aber vertagt werden, weil noch möglichen, bis dahin aber ungeklärten Beweisen nachzugehen war. Thema war damals auch eine Einbruchserie zwischen Baiersbronn und Straßburg.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, zusammen mit einem Komplizen in Baiersbronn im Dezember des vergangenen Jahres zwei Einbrüche begangen zu haben. Nur der Angeklagte selbst wurde vernommen, da sich der Mittäter noch rechtzeitig aus dem Staub machte. Bei dem ersten Delikt hatte es sich um einen Einbruch in ein Malergeschäft gehandelt, im Anschluss fuhren die beiden weiter nach Mitteltal, um in eine Boutique einzubrechen.

Dort hatte der Mittäter den Angeklagten alleine gelassen, und dort wurde dieser auch von der Polizei überrascht und festgenommen. Unklar blieb bei der ersten Verhandlung, wer der Mittäter gewesen war. Auch war fraglich, ob es noch weitere Komplizen gegeben hatte. Dann wäre von einem Bandendelikt auszugehen gewesen.

Mehrere Autos waren während der Einbruchsfälle im Raum Baiersbronn aufgefallen und sichergestellt worden. Diese wurden nach DNS-Spuren des Angeklagten untersucht. Ein Vertreter der Kriminalpolizei berichtete, dass die Untersuchungen keinerlei Hinweise auf den Angeklagten ergeben hätten. Eine Beteiligung an anderen Einbrüchen mit mehreren Personen konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Während der ersten Verhandlung hatte der Beschuldigte noch die Aussage verweigert. Nun war er allerdings geständig.

In seiner Urteilsbegründung ging Richter Axel Benz darauf ein, dass der Täter sich offenbar erst kurz in Straßburg aufgehalten hatte, von wo aus die Diebestour gestartet war. Außerdem waren dem Angeklagten keine Voreintragungen nachzuweisen. Zudem hatten DNS-Proben keine Hinweise darauf geliefert, dass der 29-Jährige an anderen Einbrüchen beteiligt gewesen wäre. Auch als der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft war, gab es weitere Einbrüche. Ein als Haupttäter der Einbruchsserie verdächtigter Mann sitze in Haft, sagte der Richter. Seitdem sei die Zahl der Einbrüche in Baiersbronn bis nach Straßburg hin signifikant zurückgegangen.

Wahrscheinlich sei, sagte der Richter, dass der Mittäter den Angeklagten bei den Einbrüchen testen wollte. Dieser wüsste wohl tatsächlich nicht mehr als das, was er nun ausgesagt hatte. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Angeklagten.