Der junge Mann dealte mit Marihuana. (Symbolfoto) Foto: juniart_stock.adobe.com

Polizei findet 0,1 Gramm Marihuana bei 21-Jährigem. Anklage wegen zweier verbotener Messer.

Freudenstadt/Rottweil - Zu einer Geldstrafe von 3600 Euro hat das Amtsgericht Rottweil einen 21-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt verurteilt. Er war wegen Drogenhandels und des Besitzes zweier Butterfly genannter, verbotener Messer angeklagt worden. Weil Richterin Petra Wagner die Strafe für ein anders Delikt in ihr Urteil einbezog, liegt die eigentliche Strafe aber bei 900 Euro.

Im Mai 2018 hatte die Polizei in Freudenstadt einen Hinweis erhalten und daraufhin die Wohnung des Angeklagten durchsucht. Die Beamten fanden die zwei Klappmesser und 0,1 Gramm Marihuana. Dieser Vorfall sollte jedoch nicht der einzige dieser Art bleiben.

Außerdem wurde dem 21-Jährigen vorgeworfen, im Juni 2018 zwei minderjährigen Mädchen einen Joint verkauft zu haben.

"Es war ein Fehler", sagte der junge Mann und räumt direkt zu Beginn des Verfahrens seine Schuld ein. Er habe die zwei Schülerinnen aus Pfalzgrafenweiler und Freudenstadt bereits vorher gekannt und auch schon mit ihnen geraucht, berichtete er. Als sie ihn darum baten, habe er ihnen einen Joint "gebaut" und sie hätten ihm zehn Euro dafür gegeben.

Bekannter zieht seine Aussage zurück

E ben jene beiden Schülerinnen waren auch mit dabei, als der Angeklagte im Mai 2018 beim zu schnellen Fahren ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss von der Polizei aufgegriffen wurde. Dafür erhielt er einen Strafbefehl über 3600 Euro, 900 davon hat er bereits abbezahlt.

Eine Wendung nahm das Verfahren, als ein Bekannter des Angeklagten seine Aussage zurückzog. Der 19-Jährige hatte zuvor bei der Polizei behauptet, ein Kilo Marihuana und um die 500 Gramm Amphetamin bei dem 21-Jährigen zuhause gesehen zu haben. In der Verhandlung gestand er nun, dass er bei diesen Angaben maßlos übertrieben habe, da er auf den Angeklagten eifersüchtig gewesen sei.

Im weiteren Verlauf des Prozesses rückte dann vor allem die Frage in den Mittelpunkt, ob der junge Mann nach Jugendstrafrecht oder nach allgemeinem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sei. Denn sein 21. Geburtstag lag genau zwischen den beiden Taten.

Richterin Wagner folgte der einheitlichen Empfehlung von Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung und wandte das Jugendstrafrecht an. "Die Wurzel allen Übels liegt im Heranwachsendenalter des Angeklagten", der in seiner Jugend fast täglich Cannabis geraucht habe, urteilte die Richterin. Die Weitergabe könne als Fortsetzungshandlung gewertet werden.

Auf Basis dessen fiel das Urteil relativ milde aus: Der Angeklagte muss ein Jahr lang nachweislich drogenfrei leben, fünf Gespräche bei der Suchtberatung wahrnehmen und eine Geldstrafe von 3600 Euro zahlen. Richterin Wagener hatte den Strafbefehl wegen des Straßenverkehrsdelikts in ihr Urteil miteinbezogen und die bereits abbezahlten 900 Euro auf die verbliebenen 2700 Euro addiert.