Im Prozess um den Anschlag auf den BVB-Bus werden die Plädoyers der Verteidiger erwartet. Foto: dpa

Staatsanwaltschaft beantragt lebenslange Haft für Attentäter. Am Donnerstag sprechen Verteidiger.

Dortmund/Kreis Freudenstadt - Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund werden an diesem Donnerstag die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Am Montag hatte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert vor dem Dortmunder Schwurgericht lebenslange Haft für den Angeklagten Sergej W. beantragt. Nach dem Willen des Anklagevertreters soll der 29 Jahre alte in Russland geborene Deutsche wegen versuchten Mordes verurteilt werden. W. hat dagegen bisher jede Tötungsabsicht bestritten. Er will die Bomben absichtlich so gebaut und angebracht haben, dass nennenswerte Schäden ausgeschlossen sein sollten. Der Angeklagte lebte zuletzt in Freudenstadt und Rottenburg am Neckar.

Die Tat vom 11. April 2017 hatte im In- und Ausland Entsetzen hervorgerufen. Bei der Abfahrt des Mannschaftsbusses zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco waren am BVB-Teamhotel drei in einer Hecke versteckte Sprengsätze detoniert und hatten zahlreiche Metallstifte durch die Luft geschleudert. Im Inneren des Busses wurde der damals noch für Borussia Dortmund aktive Innenverteidiger Marc Bartra schwer am Unterarm verletzt. Ein Motorradpolizist erlitt ein Knalltrauma. Der Beamte ist inzwischen dienstunfähig.

Sergej W. hat bereits frühzeitig im Prozess zugegeben, die Bomben gebaut, versteckt und mit einem Fernzünder zur Detonation gebracht zu haben. Angeblich wollte er damit aber nur Angst und Schrecken verbreiten, um den Aktienkurs des börsennotierten Fußballvereins abstürzen zu lassen. Der 29-Jährige hatte zuvor mit geliehenem Geld zahlreiche Optionsscheine erworben, mit denen er auf einen fallenden Kurs wettete.

Oberstaatsanwalt Dombert bezeichnete die Angaben des Angeklagten in seinem Plädoyer am Montag jedoch als "Quatsch" und "Unsinn". Jetzt wird die Antwort der beiden Verteidiger Carl Heydenreich und Christos Psaltiras erwartet. Ob der Angeklagte an diesem Donnerstag bereits sein letztes Wort vor der Urteilsberatung sprechen wird, steht noch nicht fest.