Abfahrbereit: die Dienst-Limousine bei der Landratswahl im Sommer vor dem Kurhaus Freudenstadt. Foto: Rath

Beschluss jetzt auch mit Brief und Siegel. Sarkastische Bemerkungen auf GPA-Hinweis.

Kreis Freudenstadt - Der Landrat im Kreis Freudenstadt hat weiterhin Anspruch auf einen Dienstwagen, jetzt aber mit Brief und Siegel.

Den formellen Beschluss zu einem Thema, das seit mehr als 50 Jahren Praxis im Landkreis sei, fasste der Kreistag am Montag – einstimmig. Er reagierte damit auf die Kritik der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Deren Prüfer hatte zwar keinen Anstoß am Dienstwagen genommen, sondern habe das Modell sogar als "wirtschaftlich" bezeichnet. Allerdings könne das Landratsamt dafür keinen "expliziten Grundsatzbeschluss" vorlegen. Den gab es auch nicht, so die Verwaltung.

"Gängige Praxis"

In der Debatte erklärte sich Landrat Klaus Michael Rückert als befangen und überließ seinem ehrenamtlichen Stellvertreter aus dem Kreistag, Julian Osswald (CDU), die Leitung dieses Punkts. Osswald ließ durchblicken, dass er von diesem Formalismus nicht so viel hält: "Es scheint ein überaus eifriger Prüfer gewesen zu sein." Auch Ernst Wolf (FDP) und Dieter Bischoff (Freie Wähler) stellten dazu süffisante Fragen.

Worum es geht: Seit den 1970er-Jahren nutze der Landrat einen Dienstwagen, wie das landesweit üblich sei. 30 Jahre lang fuhr der jeweilige Amtsinhaber den Wagen der Kreissparkasse, seit 2001 hat der Kreis ein eigenes Dienstfahrzeug. Aktuell handelt es sich um eine Oberklasse-Limousine aus Ingolstadt mit Fahrer und Hybrid-Antrieb. Auch der interne Stellvertreter des Landrats, der Erste Landesbeamte, darf den Wagen nutzen. Dass es keinen förmlichen Beschluss des Kreistags gab, begründet die Verwaltung so: Die Praxis aus den 70er-Jahren sei nach Beschaffung eines eigenen Dienstwagens als "tradiert" einfach fortgeführt worden.

Der Landrat darf den Wagen auch privat nutzen, allerdings nicht umsonst: Er muss dem Kreis die "tatsächlichen anfallenden Kosten" erstatten. Die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Landratsamt würden zur Arbeit genutzt, der Landrat muss sie jedoch als "geldwerten Vorteil" versteuern.

Das Landratsamt teilt mit, dass Rückert seit seinem Amtsantritt am 1. September 2010 die Kosten für "außerdienstliche Fahrten mit und ohne Fahrer" stets bezahlt habe, der Erste Landesbeamte ebenso. Laut Osswald kämen pro Jahr "im Durchschnitt 119 Kilometer" zusammen, die auf Privatfahrten entfielen. Es sei damit "eine sehr geringe private Nutzung". Sie fielen an, wenn der Landrat die Pause zwischen zwei beruflichen Terminen für private Angelegenheiten nutze, etwa für eine Besorgung.