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Dose im Wert von 5,99 Euro gestohlen. Richter begründet Urteil mit vielen Vorstrafen.

Freudenstadt - Weil er eine Dose Kaviar im Wert von 5,99 Euro in einem Freudenstädter Lebensmittelmarkt gestohlen hatte, wurde ein 48-Jähriger von dem Freudenstädter Amtsgericht zu einer sechswöchigen Gefängnisstrafe verurteilt.

"Es muss nicht immer Kaviar sein" – an das Buch von Johannes Mario Simmel musste man unwillkürlich denken, als die Anklageschrift verlesen wurde. Dem Angeklagten, der 1995 aus Sibirien in die Bundesrepublik einreiste und in einer Kreisgemeinde lebt, wurde zur Last gelegt, am 16. Dezember vergangenen Jahres gegen 15 Uhr in einem Lebensmittelmarkt eine Dose Kaviar gestohlen zu haben.

Ein Kaufhausdetektiv hatte den Diebstahl beobachtet und den Mann gestellt, nachdem dieser die Kassenzone passiert hatte. Ordnungsgemäß bezahlt hatte der Angeklagte Einkäufe im Wert von 16,30 Euro. Den Kaviar in seiner Jackentasche wollte er jedoch unbezahlt mitnehmen. Die Mitarbeiter riefen die Polizei.

Aufgrund öffentlichen Interesses wurde Anklage erhoben. Die Vertragsstrafe über 100 Euro hatte der Angeklagte noch am selben Tag im Lebensmittelmarkt beglichen.

Amtsgerichtsdirektor Michael Groß befragte den Angeklagten, wieso er den Kaviar gestohlen habe. Er wisse auch nicht, wieso er das gemacht habe, sagte der 48-Jährige und entschuldigte sich mehrfach.

Der Mann habe die kleine Dose im Kühlbereich aus dem Regal genommen, sich umgeschaut und diese dann in die Jacke gesteckt, sagte der Ladendetektiv aus. Nachdem der Mann den Kassenbereich passiert hatte, habe er ihn angesprochen und das Diebesgut sichergestellt. Da der Angeklagte eigentlich genügend Geld dabei gehabt habe, sei es "ungewöhnlich" gewesen, dass der 48-Jährige gestohlen habe, sagte der Detektiv.

Mann unterzieht sich Drogenersatztherapie

Auf Nachfrage des Gerichts bestätigte der Angeklagte, dass Alkohol im Spiel gewesen sei, jedoch "nicht übermäßig". Er trinke nur noch Bier, keine "harten Sachen" mehr. So etwa zehn Flaschen pro Tag. Außerdem unterziehe er sich derzeit einer Drogenersatztherapie, sagte der Mann, der seit mehreren Jahren arbeitslos ist.

Nach der Beweisaufnahme brauchte Richter Gross einen etwas längeren Atem, bis er alle 24 bisherigen Eintragungen des Angeklagten aus dem Bundeszentralregister verlesen hatte. Darin waren Straßenverkehrsdelikte mit fahrlässiger Körperverletzung, Führerscheinentzug, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, mehrere Diebstähle, Körperverletzung, Hausfriedensbruch sowie der Besitz und Handel mit Betäubungsmittel zu finden. Bereits fünfmal sei der Angeklagte inhaftiert gewesen, sagte der Richter.

Die Staatsanwältin plädierte für eine zweimonatige Freiheitsstrafe, auch wenn der Diebstahl geringwertig sei. Die einschlägigen Vorstrafen seien belastend, daher könne sie dem Angeklagten auch keine günstige Prognose für die Zukunft stellen. Eine kurze Freiheitsstrafe sei unerlässlich, auch wenn die letzte Verurteilung fast zwei Jahre zurückliege, sagte sie. Trotz des Alkoholkonsums könne nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden.

Richter Gross verkürzte in seinem Urteil den Vorschlag der Staatsanwaltschaft um zwei Wochen. Die Prozesskosten trägt der Angeklagte. Zwar sei es ein "Bagatelldiebstahl", aber in diesem Fall habe das Gericht keine andere Wahl gehabt, als eine Gefängnisstrafe zu verhängen, denn der Angeklagte sei bisher allein 14-mal wegen Diebstahls verurteilt worden, sagte er in seiner Urteilsbegründung.