Im Gespräch über die Aufwertung des Freudenstädter Tunnels im Bundesverkehrswegeplan (von links): Norbert Barthle, Julian Osswald, Peter Rosenberger, Klaus Michael Rückert, Hans-Joachim Fuchtel und Saskia Esken. Foto: Büro Fuchtel

OB, Landrat und Abgeordnete tragen bei Treffen im Bundesverkehrsministerium Argumente für Hochstufung vor.

Freudenstadt/Berlin - Der Freudenstädter Tunnel soll im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 von "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" auf "vordringlichen Bedarf" hochgestuft werden. Dafür setzte sich eine Delegation aus dem Landkreis in Berlin ein.

Oberbürgermeister Julian Osswald war dafür zusammen mit dem Horber Oberbürgermeister Peter Rosenberger und Landrat Klaus Michael Rückert zu einem Treffen mit dem zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) gefahren. Mit dabei waren auch die Bundestagsabgeordneten Saskia Esken (SPD) und Hans-Joachim Fuchtel (CDU), die das Treffen initiiert hatten. Ziel war es, die Argumente für die Hochstufung früh vorzutragen, heißt es in einer Pressemitteilung Fuchtels.

Die Beratungen des BVWP stehen ganz am Anfang. "Es war für uns hochwichtig, unsere Argumente so frühzeitig wie möglich einzubringen", sagte Osswald nach dem Gespräch. Da die Umsetzung der Baumaßnahmen im Geltungsrahmen des BVWP möglich sei, so Landrat Rückert, sei die Aufstufung berechtigt.

Osswald verwies auf monatliche Jour-fixe-Termine mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Tunnelthematik, die hoch effektiv und zielorientiert verliefen. Der Tunnel würde erheblich zur Entlastung der Innenstadt beitragen und Freudenstadt als touristisches Zentrum mit jährlich 450 000 Übernachtungen deutlich aufwerten, sagte Osswald weiter.

Bereits 70 Prozent der Projekte im Land im "vordringlichen Bedarf"

Der Parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel verwies auf die Landesgartenschau 2025 in Freudenstadt und Baiersbronn. Der Region werde mit der Veranstaltung eine bedeutende Entwicklungsperspektive ermöglicht. Mit dem Tunnel gebe es eine geeignete Infrastrukturlösung für das Vorhaben, ergänzte Saskia Esken.

Verkehrsstaatssekretär Norbert Barthle verwies darauf, dass bereits 70 Prozent der angemeldeten Projekte aus Baden-Württemberg in den "vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen worden seien. Dennoch zeigte er Sympathie für die Tunnellösung. Das Projekt sei aus seiner Sicht durchaus aufwertungswürdig, sagte Barthle, der das Vorhaben seit einem Besuch in Freudenstadt im vorigen Jahr aus eigener Anschauung kennt.

Die Delegation war sich einig, dass sich das Gespräch im Bundesverkehrsministerium in diesem frühen Stadium gelohnt habe. "Es war gut, dass wir unsere Argumente direkt im BMVI vortragen konnten. So haben wir hoffentlich ein Umdenken in der Bewertung des Tunnels angestoßen", zeigte sich Osswald optimistisch. Es sei auch ein gutes Zeichen, dass sich die beiden Bundestagsabgeordneten mit Nachdruck für das Vorhaben einsetzten, hob Rückert hervor.

Horbs Oberbürgermeister Rosenberger wies in dem Gespräch auch auf die Einstufung der Horber Hochbrücke im BVWP hin. "Die Einstufung der Hochbrücke in den ›vordringlichen Bedarf‹ ist das richtige Signal. Allerdings müssen auch die nachfolgenden Streckenabschnitte zum Anschluss des Landkreises an die A 81 zügig umgesetzt werden", merkte er an.

Noch bis 2. Mai Zeit für eine Stellungnahme zum Verkehrswegeplan

Am 21. März war der BVWP-Vorentwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme übergeben worden. Die Frist läuft bis zum 2. Mai. Wie Norbert Barthle versicherte, würden die Stellungnahmen gründlich ausgewertet und danach der überarbeitete Entwurf in den Bundestag eingebracht. Dem folgen dann die parlamentarischen Beratungen mit Anhörungen.

Dann geht es ins Abstimmungs- und Beschlussverfahren, an dem auch der Bundesrat beteiligt ist. "Wichtig ist: Auch Projekte aus der Kategorie ›weiterer Bedarf‹ können gebaut werden, wenn Baurecht vorliegt. Deswegen müssen die Länder schnell und gründlich planen, damit möglichst viel aus dem Bundesverkehrswegplan realisiert werden kann", betonte Norbert Barthle.