Ursula Keck, Uwe Schmid, Martina Kober und Marion Wolf (von links) initiierten einen Vortrag über Stalking. Foto: Keck Foto: Schwarzwälder-Bote

Marion Wolf und Uwe Schmid referieren zum internationalen Aktionstag gegen Gewalt über Stalking

Von Gerhard Keck

 

Freudenstadt. Die Kreisvolkshochschule und die Frauenhilfe hatten anlässlich des internationalen Aktionstags gegen Gewalt an Frauen zu einem Vortragsabend ins Kreishaus eingeladen. Rechtsanwältin Marion Wolf und Kriminalhauptkommissar Uwe Schmid von der Polizeidirektion Freudenstadt sprachen zum Thema "Stalking – eine perfide Form von Gewalt".

Bereits am Vormittag waren am Kreishaus, Landratsamt und Rathaus Flaggen mit dem Appell "Frei leben ohne Gewalt! Nein zu Gewalt an Frauen!" aufgezogen worden. Abteilungsleiterin Ursula Keck von der Volkshochschule verwies in ihrer Einführung auf die Brisanz des Themas. Unter Stalking ist das beharrliche Nachstellen zu verstehen. Betroffene Personen fühlen sich körperlich und seelisch bedroht. "Das ist Psychoterror und kein Kavaliersdelikt", betonte Marion Wolf. Das Stalking ist durchaus nicht auf Prominente beschränkt. Frauen sind in der Regel die Leidtragenden. Das Delikt wird zu 80 Prozent von Männern verübt und resultiert meistens aus zerbrochenen Beziehungen. Stalker können die Zurückweisung nicht verkraften und rächen sich auf vielerlei Weise: beispielsweise mit der Verfolgung ihrer Opfer bis an die Wohnung, penetranten Telefonanrufen, massenweisen SMS und E-Mails. Marion Wolf listete straf- und zivilrechtliche Maßnahmen nach gültiger Gesetzeslage auf. Da dies seine Zeit braucht, empfiehlt sich in dringenden Fällen ein Antrag auf Gewaltschutz, der über einen Anwalt bei Gericht gestellt wird.

In Freudenstadt, so die Erfahrung der Referenten, wird sehr schnell zum Schutz der Betroffenen gehandelt. Im Jahr 2010 wurden von der lokal zuständigen Polizei 21 Stalkingfälle bearbeitet mit dem Ergebnis einer hohen Aufklärungsquote.

Uwe Schmid hob darauf ab, dass sich die Opfer häufig erst nach einem langen Martyrium um Rat und Hilfe an die Polizei wenden. Zurückzuführen sei dies hauptsächlich auf eine gewisse Schwellenangst und die Unsicherheit hinsichtlich der Folgen. Schmid erläuterte einen umfangreichen Katalog an Verhaltensempfehlungen für Stalking-Opfer: So sei es zwingend erforderlich, neben der Anzeige bei der Polizei und Unterstützung durch einen Anwalt auch Öffentlichkeit herzustellen, Familie, Freunde, Arbeitgeber zu informieren. Kontakt zum Nachsteller aufzunehmen, ist dagegen absolut tabu. Ferner empfiehlt es sich, zur gerichtlichen Verwertung ein möglichst lückenloses "Stalking-Tagebuch" zu führen.