Wegen gefährlicher Körperverletzung musste sich ein Mann vor Gericht verantworten. Foto: © Jonathan Stutz – stock-adobe.com

Verlauf bei Gerangel in Gaststätte bleibt in Prozess unklar. Hieb mit ausziehbarem Schlagstock.

Freudenstadt - Wegen zwei gefährlichen Körperverletzungen musste sich ein 29-Jähriger vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 40 Sozialstunden verurteilt.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte im März 2017 den Bruder seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem ausziehbaren Schlagstock gefährlich am Jochbein verletzt haben. Dem sei ein Streit vorausgegangen. Außerdem soll der junge Mann in einer Gaststätte den Wirt verletzt haben.

Der Verteidiger räumte die erste Tat seines Mandanten in vollem Umfang ein, während der Tatverlauf im zweiten Fall aus der Sicht des Angeklagten anders gewesen sei. Zunächst sei es zu Sticheleien während eines Dart-Turniers in der Gaststätte gekommen, bei denen der Wirt mit einem Besenstiel auf den Angeklagten eingeschlagen haben soll, der sich daraufhin verteidigte, so die Schilderung des Rechtsanwalts. Es kam zu einem Gerangel auf dem Fußboden.

Der Wirt drückte dem Angeklagten den Hals zu, wurde dann von anderen Gästen weggezerrt, woraufhin der Angeklagte ihm mit beiden Daumen in die Augen drückte. Nach einem privatrechtlichen Verfahren zahlt der Angeklagte deswegen seit November jeden Monat 25 Euro Schmerzensgeld an den Wirt. Alkohol in nicht geringer Menge spielte bei der Tat eine erhebliche Rolle. Der Wirt erteilte dem Angeklagten Hausverbot.

Zur ersten Tat sagte der Geschädigte aus, dass ihm der Angeklagte gedroht habe und er nach dem Hieb mit dem Schlagstock etwa zehn Tage krank gewesen sei. Auch Stalking gegen seine Schwester, mit der der Angeklagte ein Kind hat, habe eine Rolle gespielt. Er habe der Familie aufgelauert, weil er seine Tochter nicht sehen durfte.

Rolle von Besenstiel bleibt im Dunklen

Im zweiten Fall sagten der Wirt und seine Frau aus. Demnach hatte der Angeklagte die Gäste im Lokal beleidigt und sexuell belästigt, worauf der Wirt und der 29-Jährige aneinander gerieten. In dem Gerangel schlug der Angeklagte dem Wirt mit der Faust ins Gesicht. Weder der Wirt noch seine Frau konnten Angaben dazu machen, inwiefern ein Besenstiel, den der Wirt gegen den Angeklagten als Schlagwaffe benutzt haben soll, eine Rolle gespielt hat. Mehrere Nachfragen des Rechtsanwalts liefen ins Leere. Ein weiterer Zeuge erinnerte sich zwar an den Besenstiel, der schnell wieder verschwunden sei, aber definitiv im Einsatz gewesen sein müsse, bevor die beiden Streithähne am Boden lagen. Dieser Zeuge hatte auch die Polizei gerufen. Die Angelegenheit mit dem Stock ließ sich nicht aufklären, ebenso wenig wie Einzelheiten zum Geschehen, da alle Beteiligten alkoholisiert waren.

Verteidiger plädiert auf eine Geldstrafe

Richter Michael Groß und die Staatsanwältin sahen aufgrund zahlreicher Vorstrafen keine Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens, jedoch wurde für den zweiten Fall die Einstellung im Hinblick auf die im Übrigen zu erwartende Verurteilung beantragt.

Die Staatsanwältin plädierte auf neun Monate Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Der Verteidiger beantragte dagegen, lediglich eine Geldstrafe auszusprechen. Der Bruder der Lebensgefährtin habe den Angeklagten provoziert und gegen dessen Auto getreten. 90 Tagessätze hielt er für angemessen. Groß verhängte sechs Monate Freiheitsstrafe und 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, da dem Angeklagten wegen seines derzeitigen Gesundheitszustands nicht mehr zugemutet werden könne.