Das Gericht verurteilte einen 53-Jährigen zu einer Bewährungs- und Geldstrafe. (Symbolbild) Foto: sb

Schwere Körperverletzung, Stalking und Bedrohung: 53-Jähriger muss sich wegen mehrerer Straftaten verantworten. Sechs Monate Haft.

Freudenstadt - Ein Fall von Körperverletzung, Stalking, schwerer Körperverletzung und Bedrohung wurde beim Freudenstädter Amtsgericht verhandelt. Ein 53-jähriger Deutsch-Türke musste sich vor Gericht verantworten.

Der Angeklagte gab als Staatsangehörigkeit deutsch an, war der Sprache jedoch nicht mächtig, obwohl er seit 1990 in Deutschland lebt. Er ist geschieden und arbeitet nach längerer Arbeitslosigkeit seit fünf Jahren als Spüler in einem Hotel. Der ganze Prozess wurde ihm simultan von einer Dolmetscherin ins Türkische übersetzt. Der Hauptanklagepunkt war eine Art "Steinigung" einer Freudenstädter Notarin im März vergangenen Jahres. Wutentbrannt betrat der Angeklagte damals das offen stehende Bürogebäude, überraschte die Frau in einer Besprechung und warf zwei faustgroße Steine mit voller Wucht nach ihr. Der erste verfehlte nur knapp ihren Kopf, mit dem zweiten traf er sie am Arm und verletzte sie.

Der zweite Anklagepunkt datierte vom Januar 2014, als er in Freudenstadt eine Frau, der er schon längere Zeit nachstellte und die er immer wieder belästigte, auf offener Straße geschlagen haben soll. Er kannte sie von seiner Arbeitsstelle als Kollegin. Der dritte Fall war ähnlich gelagert. Es kam im Mai vergangenen Jahres zu einem Streit bei einer zufälligen Begegnung in Freudenstadt mit dem Ehemann einer anderen Arbeitskollegin, die sich ebenfalls vom Angeklagten verfolgt und belästigt fühlte.

Als der Ehemann den Angeklagten in seinem Auto sitzen sah, ging er zu ihm und stellte ihn zur Rede. Es kam zu einem Streit, bei dem der Deutsch-Türke aus seinem Auto heraus den Mann mit einem Küchenmesser bedrohte. Wegen dieser drei rechtlich selbstständigen Fälle musste sich der Angeklagte verantworten.

Die Stellungnahme des Angeklagten zu seinen Taten war aus Verständigungsgründen etwas schwierig, aber dessen Anwalt fasste zusammen. Sein Mandant sei unzufrieden gewesen mit seinem zuständigen Betreuer, der seine Finanzen verwaltete, seit das Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde. Aufgestaute Wut an der Notarin, die sich des Problems angenommen hatte, sei wohl der Auslöser für seinen Anschlag gewesen. Er habe wohl keinen anderen Ausweg gesehen, um seinem Unmut Platz zu schaffen.

Verminderte Schuldfährigkeit beim Angeklagten

Zeugenaussagen bestätigten die beiden anderen Anschuldigungen, wobei im dritten Fall der Ehemann den Angeklagten provoziert und bespuckt haben soll. Die Frau, die der Angeklagte geschlagen haben soll, gab an, er würde sie immer noch stalken, obwohl es bereits eine richterliche Anordnung gebe, dass er ihr nicht näher als 100 Meter kommen darf.

Ein psychologischer Sachverständiger diagnostizierte in einem Gutachten beim Angeklagten eine paranoide Psychose. Er habe bereits vier stationäre Aufenthalte in der Psychiatrie hinter sich, einen Suizidversuch, Alkoholprobleme und Depressionen. Auch von einem Aufenthalt in einer Suchtfachklinik berichtete er. Er empfahl deshalb verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen. Aufgrund der geregelten Arbeit sei die soziale Prognose günstig.

Richterin Jennifer Dallas-Buob verlas das Vorstrafenregister des Angeklagten, in dem bereits Geldstrafen wegen Diebstahls und Sachbeschädigungen eingetragen waren. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen, ausgesetzt zur Bewährung, und eine Geldstrafe. Die Verteidigung bat um ein "mildes Urteil". Die Richterin verhängte schließlich eine Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und zusätzlich eine Geldstrafe von 1000 Euro sowie und das Fortsetzten der derzeitigen Psychotherapie.