Zwei Aufenthalte in einen Baiersbronner Luxushotel soll ein 47-Jähriger aus Rastatt nicht bezahlt haben. Unter anderem dafür wurde er jetzt verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Kzenon /Shutterstock

47-Jähriger aus Rastatt muss ins Gefängnis. Rechnungen über fast 3500 Euro geprellt.

Freudenstadt - Ein Mann aus Rastatt ist vom Amtsgericht Freudenstadt unter anderem wegen Betrugs in zwei Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte zwei Aufenthalte in einem Baiersbronner Luxushotel nicht bezahlt.

In Fußfesseln erschien der Angeklagte im Gerichtssaal – der mehrfach vorbestrafte 47-Jährige verbüßt zurzeit noch eine Haftstrafe in der JVA Ulm. Der aktuell verhandelte Fall betraf zwei Aufenthalte im Februar und März 2016 in einem Fünf-Sterne-Hotel in Baiersbronn: Einmal verbrachte er mit seiner damaligen Partnerin zwei, ein anderes Mal drei Nächte in dem Hotel – die beiden Rechnungen über insgesamt knapp 3500 Euro hat er bis heute nicht bezahlt.

Der gelernte Bankkaufmann war nach eigenen Angaben in den vergangenen 15 Jahren in der "Vermittlung von Bausparverträgen" selbstständig tätig. In seinem Geständnis zu Beginn der Verhandlung kündigte er an, die offene Rechnung zu begleichen, sobald er aus der Haft entlassen werde. Dies sei ihm nur aufgrund seiner Inhaftierung derzeit nicht möglich; zwar hat der Mann bereits hohe Schulden, doch auf Nachfrage von Richter Michael Groß gab er an, sich den fälligen Betrag im privaten Umfeld besorgen zu können. Auch entschuldigte er sich bei dem Hotel für sein Handeln.

Auf Anrufe reagierte er plötzlich nicht mehr

Die Tage in dem renommierten Hotel seien ein Wunsch seiner damaligen Lebensgefährtin gewesen.

Neben den Übernachtungen sind in den Rechnungen unter anderem auch mehrere Beträge aus dem gehobenen Restaurant des Hotels, Eintritte in den Spa-Bereich und Leistungen der "Hausfloristik" aufgeführt. Dies bestätigte ein als Zeuge geladener Hotelkaufmann. Man habe dem Angeklagten nach dem ersten Aufenthalt die Rechnung mitgegeben; zwar sei diese beim erneuten Besuch des Paars etwa sechs Wochen später immer noch nicht bezahlt gewesen. "Da ging es aber noch um einen Zeitraum, wo wir gesagt haben ›das passt schon‹", so der Zeuge. Vier Wochen nach dem zweiten Aufenthalt habe das Hotel wie üblich eine Mahnung geschickt.

Da der Mann darauf nicht reagierte, rief man ihn mehrmals an, worauf er die Mitarbeiter des Hotels immer wieder vertröstete – bis er plötzlich nicht mehr erreichbar war. "Wir haben dann im Internet gesucht und seine ehemalige Partnerin ausfindig gemacht", sagte der Zeuge. Die Frau sei "überrascht" gewesen und gab an, sich von dem Mann getrennt zu haben. "Sie hat dann wohl auch gemerkt, dass er nicht der ist, der er immer vorgab, zu sein." Schließlich habe das Hotel einen Rechtsanwalt eingeschaltet, mit dessen Hilfe man versuchte, den Angeklagten über das Einwohnermeldeamt zu finden. Dabei sei klar geworden, dass er wohl beim Einchecken auf dem Meldeschein eine falsche Hausnummer angegeben hatte. Zudem sei er seither nicht mehr auffindbar gewesen.

Angeklagter ist mehrfach einschlägig vorbestraft

Als das Gericht die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten offenlegte, wurde deutlich, dass das Hotel nur eines von mehreren seiner Betrugsopfer ist: Untreue, Urkundenfälschung, Unterschlagung und mehrfacher Betrug sind nur einige der Urteile, die seit 1994 in seinem Vorstrafenregister auftauchen. Dabei ging es immer wieder auch um falsche Angaben bei Kreditanträgen.

Außerdem verriet der Angeklagte erst auf gezielte Nachfrage des Richters, dass er die Zwangsversteigerung einer Immobilie sowie etwa 11 000 Euro Privatschulden vor der Brust habe. Aktuell verbüßt er eine neunmonatige Haftstrafe, weil er innerhalb einer laufenden Bewährungszeit erneut straffällig wurde. So ging der Richter in der Urteilsbegründung davon aus, dass der Mann bei einer Bewährungsstrafe erneut eine Straftat begehe. "Ich glaube, dass Sie sich selbst ein bisschen belügen", wandte sich Groß an den Angeklagten. Schließlich erzähle er "nicht immer die ganze Wahrheit". Da er immer wieder die baldige Rückzahlung von Schulden verspreche, obwohl er das Geld nicht habe, sieht der Richter eine "große Gefahr neuer Straftaten".

Zudem wird von dem Mann ein Wertersatz in Höhe des Rechnungsbetrags von fast 3500 Euro eingezogen, und er trägt die Verfahrenskosten. Das Urteil wurde mit einem Strafbefehl des Amtsgerichts Karlsruhe zusammengezogen. Ihn erwartet ein weiteres Verfahren in Titisee-Neustadt.