Das Amtsgericht vertagte die Anhörungen zu den ominösen Anrufen. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

85-Jähriger um mehr als 15 000 Euro betrogen / Verhandlung vertagt / Längerer Prozessverlauf bahnt sich an

Von Jan Kirschmann Freudenstadt. Ein 46-jähriger Angestellter einer Internetfirma hatte sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht des Freudenstädter Amtsgerichts zu verantworten. Die Anklage: Betrug in einem besonders schweren Fall. In einen Zeitraum von mehreren Monaten soll der Beschuldigte aus dem Rhein-Neckar-Kreis einen 85-jährigen Mann aus Freudenstadt um mehr als 15 000 Euro betrogen haben. Ausgangspunkt dieser Tat waren Anrufe, bei denen der Beschuldigte, der zur Tatzeit in Spanien wohnte, dem Opfer anbot, Diamanten des Rentners an einen Geschäftspartner gewinnbringend zu verkaufen. Allerdings seien laut dem Anrufer für dieses Geschäft mehrere Provisionen und Vorschusszahlungen nötig. Und so zahlte der Rentner mehrmalig vierstellige Eurobeträge per Geldtransfers und Überweisungen nach Málaga. Die Anrufe aus Spanien häuften sich, und die Gründe für Geldüberweisungen wurden immer unplausibler, doch der Senior zahlte so lange, bis ihm sein Sohn das Konto sperrte. In Summe hatte der Rentner schließlich 15 600 Euro nach Andalusien geschickt.

Der Sachverhalt schien eindeutig. Name des Anrufers und Ausweis, der für den Geldempfang in Spanien hinterlegt wurde, stimmten über ein. Der Gesuchte wurde ermittelt und erschien zum Gerichtstermin. Doch gleich zu Beginn des Prozesses wurde die eigentlich klare Sachlage über den Haufen geworfen. Mit der Stellungnahme des Beschuldigten kamen mehrere Fragen und Unklarheiten auf. So soll der Angeklagte laut seiner eigenen Aussage gar nicht im Besitz seines Personalausweises gewesen sein, mit dem die Geldtransfers verifiziert wurden, denn diesen hatte er verloren und erst wiedergefunden als er wieder in Deutschland war und einen neuen Pass beantragt hatte.

Dazu rückten zwei ominöse Bekannte des Beschuldigten in den Fokus. Denn die per Kontoüberweisung eingezahlten Geldbeträge habe der 46-jährige Beschuldigte im Auftrag eines ominösen Bekannten abgehoben. Dieser Bekannte wurde dem Beschuldigten von seinem spanischen Arbeitskollegen vorgestellt, näher kennen gelernt hatten sich die Beiden allerdings nie. Allerdings waren beide Männer, Bekannter und Arbeitskollege, für die Anwaltschaft nicht zu ermitteln. Richter Axel Benz wurde schon früh klar, dass es "heute wohl nicht zu einem Urteilsspruch kommen wird."

Auch die erschienen Zeugen konnten das Wirrwarr um Personen und Aussagen nicht lösen. Weder der 85-jährige Geschädigte sowie dessen Sohn, noch der Besitzer des Handys, von dem einige der Anrufe getätigt wurden, brachten dem Schöffengericht um Axel Benz Klarheit.

So unterbrach der Direktor des Amtsgerichts Freudenstadt mit wenigen gewonnenen Erkenntnissen die weitere Vernehmung der restlichen Zeugen. Da die weiteren Ermittlungen aus Sicht des Richters Axel Benz "länger als drei bis vier Wochen dauern werden", war es dem Amtsgericht nicht möglich, eine zeitnahe Fortsetzung des Prozesses zu terminieren.