Das Urteil der Falschgeld-Tat: Eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe. Foto: Kneffel

Schöffengericht verurteilt 34-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe. Täter muss wieder nach Bulgarien.

Freudenstadt - Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, endete ein Falschgeld-Prozess vor dem Amtsgericht Freudenstadt.

 

Zur Fortführung des Prozesses (wir berichteten) hatte Richter Axel Benz fünf weitere Zeugen geladen. Neben einer Vertreterin des Einkaufsmarkts, in dem der Beschuldigte mit zwei gefälschten 100-Euro-Noten bezahlt haben soll, saßen zwei Vertreter der Kriminalpolizei sowie ein Arbeitskollege und der Arbeitgeber des Angeklagten auf der Zeugenbank, um Klarheit in den Sachverhalt zu bringen.

In Fuß- und Handfesseln wurde der Mann in den Gerichtssaal vor das Schöffengericht geführt, wo er teilnahmslos dem Prozess folgte. Richter Benz klärte im Verlauf die noch offenen Fragen. So sollten die Zeugen unter anderem zu Arbeitskleidung und Arbeitszeit des Beschuldigten Auskunft geben sowie die Qualität der Fälschungen attestieren.

Intensive Beratung

Nachdem alle Zeugen angehört worden waren, zog sich Benz zusammen mit Staatsanwalt Michael Groß und dem Verteidiger des Angeklagten zur Beratung zurück. Der Verteidiger verlas nach der Pause eine Erklärung seines Mandanten: Nach langer und intensiver Beratung habe sich dieser dazu entschieden, die Beschuldigungen einzuräumen und die Tat zu gestehen.

Staatsanwalt Michael Groß forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Da der noch nicht vorbestrafte 34-Jährige jedoch geständig gewesen sei, schon mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen habe und bei ihm eine besondere Strafempfindlichkeit zu erkennen sei, sprach sich Groß dafür aus, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Vertreter des Angeklagten schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.

Auch Richter Benz orientierte sich in seinem Urteilsspruch an den Plädoyers. So lautete das Urteil, das von beiden Parteien angenommen wurde: eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Der Täter hat seinen Wohnsitz in sein Heimatland Bulgarien zu verlegen. Sollte der 34-Jährige in den drei Jahren der Bewährungsfrist nochmals in die Bundesrepublik ziehen, muss er dies dem Gericht melden.