Julian Osswald hat wegen seiner Trunkenheitsfahrt jetzt einen Strafbefehl erhalten und akzeptiert. Foto: Hopp

Führerschein wird einbehalten. Julian Osswald nach rechtskräftiger Gerichtsentscheidung aber nicht vorbestraft.

Freudenstadt - Oberbürgermeister Julian Osswald muss wegen seiner Trunkenheitsfahrt im November eine Geldstrafe bezahlen, sein Führerschein bleibt einbehalten. Der Strafbefehl wegen Fahrerflucht und Straßenverkehrsgefährung ist rechtskräftig, wie Axel Benz, Direktor des Amtsgerichts Freudenstadt, gestern auf Anfrage unserer Zeitung sagte.

Denn Osswald hat gegen die Strafe keinen Einwand erhoben, wie auch der persönliche Referent des OB, Patrick Birnesser, bestätigte. Die genaue Höhe der Geldstrafe nennt Benz nicht, denn es habe keine öffentliche Strafverhandlung gegeben.

Die Geldstrafe liege jedoch unter 90 Tagessätzen und damit im »nicht eintragungspflichtigen Bereich«. Damit sei Osswald nicht vorbestraft. Die Formulierung bedeute allerdings nicht, dass er keinen Eintrag ins Verkehrszentralregister bekomme.

Auch über die Sperrfrist für Osswalds Führerschein schweigt Benz. Nach deren Ablauf könne Osswald den Führerschein jedenfalls wieder beim Freudenstädter Landratsamt beantragen.

Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde in dem Fall disziplinarrechtlich verfährt, ist noch offen, sagte der stellvertretende Pressesprecher Joachim Fischer. Denn dort liegt der rechtskräftige Strafbefehl noch nicht auf dem Tisch.

In den nächsten Tagen werde sich das Regierungspräsidium mit der Gerichtsentscheidung befassen und dann entscheiden, ob es ein Disziplinarverfahren gegen Osswald einleitet oder nicht.