Das Haus in der Moosstraße 5 von der Rückseite aus gesehen. Außen sieht die Bausubstanz noch gut aus, innen hat ein Wasserschaden dem Gebäude zugesetzt. Foto: Bauamt

Ausschuss stimmt nach nochmaliger Diskussion zu. Gebäude wegen Wasserschadens nicht zu erhalten.

Freudenstadt - Die emotionalen Wogen schlugen im Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt (AIU) nochmals hoch. Doch der Abriss des Schindelhauses in der Moosstraße 5 ist nun besiegelt.

Die Stadt hatte das Gebäude vor knapp einem Jahr gekauft. Wie Bürgermeister Gerhard Link im Ausschuss erläuterte, mit dem klaren Ziel, ein Konzept zur Abrundung des Quartiers Feuerwehrgerätehaus, Ecke Moosstraße/Hirschkopfstraße zu schaffen.

Die Bürgeraktion (BA) hatte im Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen beantragt, das Gebäude zu Wohnzwecken zu erhalten, da gerade für junge Menschen preisgünstiger Wohnraum in der Stadt fehle. Darüber hatte es bereits im Gemeinderat eine Diskussion gegeben, die im AIU jetzt nochmals hochkochte. Denn Bauamtsleiter Rudolf Müller erläuterte, dass das Gebäude nicht mehr zu erhalten sei, weil im Winter 2012/13 durch Frosteinwirkung eine Nebenleitung geplatzt sei, die noch unter Druck stand, obwohl die Leitungen abgesperrt worden seien. An besagter Leitung sei wohl der Hahn defekt gewesen.

Wasserschaden grob fahrlässig verursacht?

Müller zeigte etliche Bilder vom desolaten Zustand der Innenräume des Hauses. Das Wasser sei durch das gesamte Gebäude gelaufen, dadurch hätten sich Risse gebildet. Inzwischen seien die Räume auch vom Schwarzschimmel und Hausschwamm befallen.

Stadtrat Martin Franz (BA) hob hervor, dass seine Fraktion bei der Antragstellung nichts von dem Wasserschaden gewusst habe und davon ausgegangen sei, dass das Gebäude zur Vermietung gekauft wurde. Er gab aber auch zu, dass eine Sanierung unwahrscheinlich erscheine. "Doch man hätte das Haus vermieten können", sagte er. Bürgermeister Gerhard Link entgegnete, dass die Vermietung nur übergangsweise bis ein Städtebaukonzept erarbeitet ist, ins Auge gefasst worden sei. "Doch das geht jetzt nicht mehr".

Schwere Vorwürfe gegen die Stadt erhob Stadtrat Friedrich Volpp (Freie Wähler). Er äußerte den Verdacht, dass der Wasserschaden vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Dass ein Defekt an einem Hahn nicht bemerkt wurde, konnte er sich nicht vorstellen. Außerdem müsse ein Haus im Winter so geheizt werden, dass nichts einfrieren kann. Gerhard Link wies die Vorwürfe scharf zurück. Rudolf Müller räumte jedoch ein, dass der Mitarbeiter, der das Wasser abgestellt habe, vielleicht "etwas nachlässig" gehandelt haben könnte.

Auf eine Frage von Stadtrat Friedrich Wolf (Freie Wähler) erklärte Rudolf Müller, dass die Gebäudebrandversicherung, die für das Haus abgeschlossen sei, nur bei einer Sanierung eintrete, nicht jedoch bei einem Abriss.

"Was zahlt die Versicherung bei einer Sanierung?" wollte Stadtrat Kurt Breuer (BA) wissen, bekam aber keine Antwort. Er sah es auch nicht ein, dass das Haus so schnell abgerissen werden muss. Es sollte stehen bleiben bis es eine städtebauliche Planung gibt, forderte er. Die Stadt habe als Eigentümerin eine Sorgfaltspflicht entgegnete Müller. Durch den Befall mit Hausschwamm bestehe Handlungsbedarf. Geld in das Haus zu stecken sei unsinnig.

Kurt Breuer bezeichnete es als Grundsatzfrage, was die Stadt langfristig vorhabe. Denn Bausubstanz wie dieses historische Schindelhaus gebe es in der Stadt immer weniger. Unterstützt wurde er von seinem Fraktionskollegen Walter Trefz, der zudem fragte, ob nicht die Haftpflicht des Mitarbeiters, der den Hahn zugedreht hat, für den Schaden aufkommen muss. Dies verneinten aber Bürgermeister Gerhard Link und Rudolf Müller.

Nachdem sich die Diskussion festzufahren drohte, stellte Stadtrat Hubertus Jörg (CDU) den Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung, der mit einer Gegenstimme angenommen wurde. Schließlich stimmten acht Stadträte für und vier gegen den Abbruch des Hauses in der Moosstraße 5.