Psychisch kranke Frau und Kind unsittlich berührt. Neun Monate auf Bewährung.

Freudenstadt - Wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen behinderten Frau und versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes musste sich ein 71-jähriger Mann aus dem Landkreis vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sich der 56-jährigen Frau genähert zu haben, die nicht in der Lage gewesen sei, sich zu wehren. Zwar wusste der Mann, der die Frau schon jahrelang kannte, dass die Frau psychisch krank war, was ihn aber nicht daran hinderte, sie in einen nicht einsehbaren Teil eines Gebäudes zu ziehen, sie zu küssen und unsittlich zu berühren. Als die Frau die Berührung abwehrte, ließ er von ihr ab.

In einem zweiten Fall hatte er versucht, ein zwölfjähriges Nachbarsmädchen, das die kleinen Hasen des Angeklagten in seinem Gartenstall anschauen wollte, unsittlich zu berühren.
Eltern des Mädchens erstatten Anzeige

Das Mädchen war dann sofort nach Hause geflohen, die Eltern erstatteten Anzeige. Vor Gericht zeigte sich der Mann voll geständig und bedauerte sein Verhalten mit den Worten: »Es reut mich arg, was ich da gemacht habe.«

Letzten Endes verurteilte ihn Richter Reinhard Geiser, der es als positiv hervorhob, dass das Geständnis den Beteiligten eine Aussage vor Gericht ersparte, zu einer Haftstrafe von neun Monaten. Sie wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte noch nie strafrechtlich belangt worden war. Während der Bewährungszeit soll der Täter eine regelmäßige ambulante sexualtherapeutische Behandlung fortsetzen, die er schon vor der Hauptverhandlung begonnen hatte. Die Therapeutin habe ihm bereits antidepressiv wirkende Medikamente verordnet, die auch den Sexualtrieb dämpfen sollen. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt, der vor allem darauf zu achten hat, dass der Verurteilte seine Therapie nicht abbricht.