Weil er mit seiner damaligen Freundin einen Joint rauchte, musste sich ein 38-Jähriger vor dem Freudenstädter Amtsgericht verantworten. (Symbolbild) Foto: dpa

Mädchen ist 14 Jahre alt. Beziehung heimlich geführt. Ähnliche Ortsnamen stiften im Prozess Verwirrung.

Freudenstadt - Weil er gemeinsam mit seiner minderjährigen Freundin einen Joint rauchte, musste sich ein 38-Jähriger vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Auch zeigte sich, dass ähnliche Ortsnamen schnell für Verwirrung sorgen können.

Irgendwann zwischen dem 16. April und dem 27. Juli soll es passiert sein. Irgendwo auf einer Wiese am Rande von Pfalzgrafenweiler. So genau wisse er das nicht mehr, und so genau kenne er sich in Pfalzgrafenweiler nicht aus, erklärte der Angeklagte am Donnerstag vor dem Freudenstädter Amtsgericht.

Dem 38-Jährigen, der ursprünglich aus Saarbrücken kommt, wurde vorgeworfen, mit einer damals 14-Jährigen, die zu dem Zeitpunkt auch seine Freundin war, gemeinsam in Dietersweiler einen Joint geraucht zu haben, wie der Richter aus der Anklage verlas. "Nein, das war in Pfalzgrafenweiler", stellte der Angeklagte prompt richtig. In Dietersweiler habe er bloß früher gelebt. Auch der Name Wittlensweiler fiel in einem Gespräch kurz vor Verhandlungsbeginn. Viele Weiler, viel Verwirrung.

Der Angeklagte erklärte sich sofort dazu bereit, auszusagen. Seine damalige Freundin sei in Pfalzgrafenweiler bei ihrer Großmutter zu Besuch gewesen. Da sie die Beziehung heimlich führten, hätten sie sich auf einer abgelegenen Wiese am Ortsrand getroffen. Es müsse wohl im Sommer gewesen, denn "es war gut warm". Seine Freundin habe zuvor schon öfter Cannabis geraucht, das habe sie ihm zumindest erzählt.

Angeklagter hat langes Vorstrafenregister

Der Richter entgegnete, dass das Mädchen in der Vernehmung gesagt habe, das sei ihr erster Cannabis-Konsum gewesen. Daraufhin zuckte der Angeklagte bloß mit den Schultern: "Dann hat sie mich angelogen." Er habe beim gemeinsamen Rauchen zudem nicht gemerkt, dass die Droge irgendwelche Auswirkungen auf das Mädchen hatte.

Mittlerweile hätten die Beiden die Beziehung einvernehmlich beendet, da sie mit der Heimlichtuerei nicht klargekommen seien. Zu seiner Exfreundin habe er auch gar keinen Kontakt mehr, erklärte der 38-Jährige. Er selber würde hin und wieder am Wochenende Joints rauchen. Wo er den Joint des Tattages her hatte, wollte der Richter noch wissen. Ein entfernter Bekannter habe ihm den Joint überlassen, behauptete der Angeklagte. "Sagen Sie doch gleich, dass Sie dazu keine Angaben machen wollen", entgegnete der Richter, "das glaube ich Ihnen nicht." Auch auf die Biografie des Angeklagten wurde kurz eingegangen. Sein Vorstrafenregister wies dabei schon einige Delikte auf: unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und zwei Diebstähle.

Als einziger Zeuge wurde der für den Fall zuständige Kriminalkommissar gehört, der einige Informationen zur Vernehmung des Mädchens gab. Der Angeklagte hatte dem nur ein "stimmt alles" hinzuzufügen.

Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, dass man von einem minder schweren Fall ausgehen könne – der Angeklagte und das Mädchen seien in einer Beziehung und die Menge und Wirkung der Droge sei gering gewesen. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, plus zwei Wochen für eine noch nicht gezahlte Geldstrafe, auf Bewährung. Außerdem solle der Angeklagte 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Verteidiger war ähnlicher Ansicht, plädierte jedoch auf drei Monate und zwei Wochen.

Der Richter folgte in seinem Urteil den Forderungen der Staatsanwältin. Fünf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, hieß es am Schluss der Verhandlung.