Der 32-jährige Mann räumte ein, dass er sich die Schussverletzung an der Wade beim Hantieren mit einem Luftdruckgewehr selbst zugefügt hatte. (Symbolfoto) Foto: dpa

Behörden gehen von vorgetäuschter Straftat aus. Aus Angst vor Konsequenzen anderes behauptet.

Freudenstadt - Der 32-jährige Mann, der Anfang des Monats in Freudenstadt durch eine Luftdruckwaffe verletzt wurde, hat sich selbst ins Bein geschossen.

Die Behörden gehen mittlerweile von einer vorgetäuschten Straftat aus. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft Rottweil und Polizeipräsidium Pforzheim hervor.

Angst vor Konsequenzen

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen des Kriminalkommissariats Freudenstadt räumte der 32-jährige Mann ein, dass er sich die Schussverletzung an der Wade beim Hantieren mit einem Luftdruckgewehr selbst zugefügt hatte. Aus Angst vor Konsequenzen habe er einen anderen Sachverhalt geschildert.

Er hatte angegeben, bei der Theodor-Gerhard-Schule auf offener Straße angeschossen worden zu sein. Das Projektil musste in der Klinik entfernt werden. Ihm drohe nun eine Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat.

Bereits vor einigen Wochen hatten wir über die Gefahr berichtet, die von Luftdruckwaffen ausgeht.