Die Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.(Symbolfoto) Foto: dpa

Handel mit Amphetaminen fliegt auf. 450 Gramm bei Durchsuchung sichergestellt.

Freudenstadt. Nach einer mehrstündigen Verhandlung vor dem Freudenstädter Amtsgericht wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wurde ein 22-jähriger Deutscher von Richterin Jennifer Dallas-Buob zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt.Die Strafe entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Bereits als 13-Jähriger hatte der Angeklagte nach dem Eheaus seiner Eltern berauschende Substanzen konsumiert. In den folgenden Jahren kam er mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt, zunächst wegen Diebstählen, Sachbeschädigungen und Betrug, bevor er wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Geldfälschung eine viereinhalbjährige Gefängnisstrafe teilweise absitzen musste.

Aktuell wurde ihm vorgeworfen, zum einen etwa zwölf Gramm Marihuana besessen zu haben. Zum anderen wurden bei ihm 450 Gramm Amphetamine sichergestellt. Er soll laut Anklage 750 Gramm mit einem Wirkstoffgehalt von 14,9 Prozent von seinem Bruder in Pforzheim erhalten und mit Gewinn weiterverkauft haben.

Nachdem 450 Gramm sichergestellt wurden, ging das Gericht davon aus, dass er den Rest in Umlauf gebracht und damit 2400 Euro erwirtschaftet habe. Die beiden Verfahren wurden miteinander verbunden und das geringere von beiden im Lauf der Verhandlung vorläufig eingestellt.

Angeklagten erwartet ein weiteres Verfahren

Über mehrere Stunden hinweg wurden Zeugen zum Vorgang befragt, der Angeklagte selbst äußerte sich lediglich zu persönlichen Fragen, gab aber zur Sache selbst keine Auskunft. Während der Verhandlung wurde zudem bekannt, dass er mit einem weiteren Verfahren rechnen muss. Dabei wird ihm Handel mit Betäubungsmitteln in 15 Fällen vorgeworfen. Sein Name war auch auf einer sogenannten Schuldnerliste auf dem Handy eines Zeugen aufgetaucht.

Bei einem der vier Zeugen wurde das Amphetamin "gebunkert". Dieser soll dafür von dem Angeklagten entschädigt worden sein. Dank einer Bankauskunft konnten verschiedene Transaktionen nachgewiesen werden.

Licht ins Dunkel brachte schließlich auch die Zeugenaussage eines Polizisten. Dabei fielen polizeibekannte Namen, die ständig in Zusammenhang mit Drogendelikten im Kreis Freudenstadt auftauchen. Auch der Bruder des Angeklagten kam dabei ins Spiel, den dieser durch seine Nichtaussage zu schützen suchte. Jedoch führten Chatverläufe auf dessen Spur.

Hang zum übermäßigen Suchtmittelkonsum

Verlesen wurde auch ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten auflistete. Aus den Urteilen ging hervor, dass der Angeklagte einen Hang zum übermäßigen Suchtmittelkonsum sowie eine Störung durch exzessiven multiplen Substanzgebrauch habe. Laut Bewährungsbericht hatte er bereits drei Monate nach absolvierter Haftstrafe erneut eine Straftat begangen – während der Bewährungszeit.

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass der Sachverhalt vollumfänglich erwiesen sei. Die Grenzmenge sei um ein zehnfaches überschritten. Sie beantragte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.

Die Verteidigung sah hingegen keine ausreichenden Indizien für eine Verurteilung und beantragte Freispruch. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, dass er die Straftat nicht zugeben könne, weil er sie nicht begangen habe.

Das Gericht schloss sich in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und bestrafte den 22-Jährigen mit zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsentzug, der Einziehung von 2400 Euro und der Auferlegung der Verfahrenskosten.

In ihrer Begründung verwies Richterin Dallas-Buob auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten. "Die Haft hat ihn wohl nicht ausreichend beeindruckt", sagte sie. Sie hoffe, dass der Angeklagte mit einer Ausbildung während der Haftzeit den Grundstein für sein künftiges Leben legen könne.