Soziales: Antragsfrist läuft bis Ende Mai

Kreis Freudenstadt. Der Landkreis Freudenstadt erhält für die Jahre 2019 und 2020 aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Mittel in Höhe von jährlich 180 000 Euro.

Der örtliche Arbeitskreis besteht aus Vertretern von Schule, Wirtschaft, Gewerkschaft, Bildungseinrichtungen, Frauenorganisationen, Jobcenter, Agentur für Arbeit und Landratsamt. Gefördert werden im Landkreis vor allem Projekte für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Alleinerziehende, Ältere, Behinderte, Einwanderer sowie Menschen in prekären Lebensverhältnissen und mit psychosozialen Problemen. Dazu kommen Projekte zur Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 15 und 25 Jahren, konzentriert auf Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe.

Eine ESF-Förderung komme grundsätzlich nur für Projekte mit mindestens zehn Teilnehmern und förderfähigen Gesamtkosten von 30 000 Euro in Betracht.

Geld nur für Projekte ab zehn Teilnehmern

Träger, die 2019 oder 2019 und 2020 ein Projekt starten wollen, können bis zum 31. Mai bei der L-Bank Baden-Württemberg Fördermittel beantragen.  Auskünfte gibt es in der ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt, Karl Speck, Telefon 07441/9 20 61 24.

Weitere Informationen: www.esf-bw.de