Der Gemeinderat hat für die Bad Dürrheimer Unternehmen eine neue Satzung der Fremdenverkehrsabgabe beschlossen. Diese Änderungen werden nun rückwirkend wirksam.
400 000 Euro – so viel nimmt Bad Dürrheim durch die Fremdenverkehrsabgabe jedes Jahr ein. „Geld, das direkt wieder in den Tourismus wandert“, machte Bürgermeister Jonathan Berggötz im Gemeinderat deutlich. Nun wurde eine Anpassung der zugehörigen Satzung beschlossen – auch aufgrund der angespannten Haushaltslage.
Eigentlich hätte die neue Abgabe, die für den Kalkulationszeitraum von 2024 bis 2028 gilt, schon längst abgesegnet werden sollen. Eine Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht – Anlass waren Klagen von Betroffenen – hatte zu einer Verzögerung bei der Verabschiedung der Kalkulation und der Neufassung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung geführt.
Auf dem Tisch lagen dabei Vorschläge der Verwaltung, den Beitragssatz für Umsatzbetriebe zu senken – und zwar von derzeit 22 Prozent auf 12,95 Prozent für den neuen Kalkulationszeitraum. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage nahm die Verwaltung von diesen Vorschlägen jedoch Abstand. Gesenkt wird der Beitrag dennoch – auf 13,60 Prozent.
Unverändert bleibt – im Vergleich zur bisherigen Satzung – der Fremdenverkehrsbeitrag für Herbergsbetriebe. In Kurzone I, also dem Kernort Bad Dürrheim, liegt dieser weiterhin bei 0,96 Euro je Übernachtung. In den Teilorten (Kurzone II) werden 0,48 Euro erhoben. Neu ist: Frühstück ist künftig im Übernachtungspreis enthalten und fließt in die Beitragsberechnung mit ein.
Stadt führt nun eine Bagatellgrenze ein
Mit der neuen Satzung gilt für Umsatzbetriebe erstmals eine Bagatellgrenze – das soll auch zur Entbürokratisierung beitragen. Liegt die Jahresschuld unter 50 Euro, entfällt die Abgabe künftig.
Die Stadt setzt aber noch weitere Änderungen um – etwa bei den Vorauszahlungen und der Vorteilsschätzung.
Bisher mussten Betriebe regelmäßig Vorauszahlungen leisten. Künftig entscheidet die Stadt im Einzelfall, ob und wann solche Vorauszahlungen eingefordert werden. Das soll Verwaltungsaufwand reduzieren und die Liquidität kleinerer Betriebe schonen.
Vorteilsberechnung wird angepasst
Auch die Berechnung des Vorteils – also die Einschätzung, wie stark ein Betrieb vom Fremdenverkehr profitiert – wird angepasst. Neu berücksichtigt wird nun die Lage innerhalb der Kommune. Ein Café in zentraler Lage wird demnach anders bewertet als ein Handwerksbetrieb am Ortsrand. Bürgermeister Berggötz stellte klar: „Diejenigen, die durch den Fremdenverkehr ihren Umsatz steigern können, müssen einen Beitrag leisten.“
Gegenwind kam von der FDP – und zwar grundsätzlich mit Blick auf die Orientierung am Südmodell. Andrea Kanold äußerte die Befürchtung, es könne zu Klagen und zur Abwanderung von Betrieben kommen. Berggötz konnte diese Kritik nicht nachvollziehen: Die Verwaltung sei für mögliche Klagen gut aufgestellt. Und was die Abwanderung betreffe, gelte: Betriebe, die vom Tourismus profitieren, müssten eine solche Abgabe auch anderswo hinnehmen. Und jene, die kaum oder gar nicht profitieren, seien nur in geringem Maß betroffen.
Klaus Götz (Freie Wähler) sprach sich im Gegensatz zur FDP dafür aus, „den Ball flachzuhalten“. Sein Argument: „Wir sind auf die Steuern angewiesen.“ Der Gemeinderat verabschiedete die neue Satzung schließlich – gegen die Stimmen der FDP.
Südmodell – was heißt das?
Vorteilsmodell
Bad Dürrheim orientiert sich am Südmodell: Die Stadt erhebt sowohl umsatzbezogene Beiträge nach Vorteilsschätzung als auch Übernachtungsbeiträge, gestaffelt nach Kurzone und Betriebsart. Das erlaubt eine feinere Differenzierung nach Lage und Tourismusnähe – erfordert aber regelmäßig eine komplexe Neuberechnung, wie jetzt mit der Satzung 2024 bis 2028.