Was die Fremdenverkehrsabgabe angeht, war in den vergangenen Monaten in Bad Dürrheim „Feuer unterm Dach“. Dabei ist die Abgabe als solches unstrittig, aber über die Höhe des prozentualen Vorteilsatzes gab es eine mündliche Gerichtsverhandlung.
Der Richter am Verwaltungsgericht Freiburg bemängelte in der Verhandlung vom 8. November 2023, dass aufgrund fehlender Unterlagen der Stadt nicht ersichtlich sei, welche Unterlagen dieser Schätzung zugrunde liegen. Jeder Betroffene müsse in der Lage sein, aufgrund der Unterlagen die Höhe seiner Abgaben zu überprüfen. Jetzt gab es erneut einen Informationsabend zu dem Thema Seitens der Stadt.
Etwas mehr als 30 Gewerbetreibende und Vermieter kamen zu dem Infoabend. Das Thema betrifft jedoch viel mehr. Insgesamt hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt 400 000 Euro über die Fremdenverkehrsabgabe einzunehmen. Darüber sollen Unternehmen, die mittelbar oder unmittelbar Umsatz über Touristen generieren an Kosten für den Tourismus beteiligt werden. Wobei es hier zu einem Defizit bei der Stadt, beziehungsweise bei der Kur und Bäder GmbH, komme. Es darf mit der Fremdenverkehrsabgabe aber auch rechtlich kein Gewinn erzielt werden.
Je mehr Unternehmen bei einer Veranlagung berücksichtigt werden, desto geringer der Betrag für jeden einzelnen, so die Aussage der Stadtverwaltung. Berücksichtigt werden hierbei auch Unternehmen, die Dienstleister sind, beispielsweise von Kliniken.
Auf Klage eingegangen
Der Anwalt der Stadt, Dirk Schöneweiß, ging nochmals auf die Verhandlung vom November ein. Insgesamt hatten drei Bad Dürrheimer Betriebe geklagt, nur zwei wurden vor Gericht ausgefochten, es gab damals kein Urteil, aber einen Vergleich. Mittlerweile sind die Grundlagen für den Gemeinderat etwas offener – allerdings muss das Steuergeheimnis gewahrt bleiben, Unternehmensdaten dürfen nicht veröffentlicht werden.
Schöneweiß befasst sich des Öfteren mit der Problematik, und weiß das die Abgabe in der Anwendung schwierig ist. Es gibt auch zwei verschiedene Modelle, ein so genanntes Nord- und Südmodell. Beide sind in ihrer Handhabung aufwendig.
Hubert Fischer einer der Kläger
Ausgelöst wurde der Gerichtstermin unter anderem durch die Klage von Hubert Fischer vom Waldcafé. Er bekam damals zum Ende der Corona-Phase rückwirkend den Bescheid, der Hebesatz wurde seinen Angaben zufolge um 92 Prozent erhöht und er – wie auch andere – könne nicht rückwirkend bei seinen Gästen Geld verlangen. Zudem sei bei ihm ein Hofladen veranlagt gewesen, den es nicht gibt. Als weiteres Argument brachte er, dass es teilweise Unterschiede in den Hebesätzen von bis zu 33 Prozent gibt. „Das hat das Fass zum überlaufen gebracht“, erklärte er in der Infoveranstaltung. Seitens Stadt wurde auch klar zugegeben, dass ein Fehler gemacht wurde.
So geht es weiter
Wie geht es nun weiter: Angeregt wurde Seitens des Gewerbevereins von Andrea Kanold, dass hoher Umsatz nicht gleichbedeutend mit hohem Gewinn sei, manche Unternehmen, so regte sie Seitens des Gewerbevereins an, sollten nach dem Gewinn berechnet werden. Und das Nordmodell könne auch flexibel geführt werden. Hier gab es den Einwand von Schöneweiß, dass homogene Umsatzgruppen gebildet werden müssen. Angeregt wurde auch nochmals ein Arbeitskreis.
Die endgültige Entscheidung nach welchem Modell der Fremdenverkehrsbeitrag erhoben wird, soll vom neuen Gemeinderat im Herbst getroffen werden.