Rainer Messerschmidts Freizeitgrundstück wird nun doch wie Bauland veranlagt, mit einem Bodenrichtwert von 170 Euro statt 15 Euro.
Ziemlich verärgert ist Rainer Messerschmidt aus Wessingen: Er hat kürzlich den Grundsteuerbescheid für sein Freizeitgrundstück erhalten und dafür soll er zu viel zahlen: 740,31 Euro. Grund dafür ist, dass das Freizeitgrundstück wie Bauland besteuert wird, also fälschlicherweise mit einem Bodenrichtwert von 170 Euro pro Quadratmeter.
Normalerweise müssten es nur 15 Euro pro Quadratmeter sein, denn das Flurstück 290/68 ist wegen der Beschaffenheit des Untergrunds gar nicht bebaubar. Es ist tatsächlich nur als Freizeitgrundstück nützlich.
Der Eigentümer kümmert sich dort hobbymäßig um die Pflege der Obstbäume und den Grünschnitt.
Neuer Grundsteuerbescheid
Nun hatte der Gutachterausschuss bereits im vergangenen Jahr das Grundstück wie erschlossenes Bauland bewertet – also zu hoch. Nach der Berichterstattung unserer Redaktion und dem Widerspruch Messerschmidts haben die Gutachter das Flurstück jedoch einer neuen Zone zugeordnet, die in die Kategorie „privates Grün“ fällt und deshalb eigentlich nur bei 15 Euro pro Quadratmeter liegt.
Dennoch hat Messerschmidt inzwischen einen Grundsteuerbescheid erhalten, der viel zu hoch ausfällt, weil die Fläche doch wie Bauland behandelt wird. Was also tun? Die Antwort überrascht: tatsächlich nichts. Wenn der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte nachkorrigiert hat, dann müssen Eigentümer nicht weiter aktiv werden, auch wenn sie einen zu hohen Betrag zahlen müssen. Das erklärt das Finanzamt Balingen auf Anfrage der Redaktion.
Dass der Gutachterausschuss Werte korrigiert, kann vorkommen und ist demnach nicht außergewöhnlich, Messerschmidt ist nicht der einzige Fall. Aber die Änderung der Grundsteuerbescheide nehme einige Zeit in Anspruch.
Steuerbescheide gelten rückwirkend
Das Finanzamt erhält die angepassten Grundsteuerwerte immer nur zu einem gewissen Zeitpunkt im Jahr. Danach werden die neuen Daten Stück für Stück abgearbeitet.
Die neuen Steuerbescheide gelten demnach rückwirkend. Das heißt in der Praxis, dass betroffene Eigentümer (nach Änderung des Bodenrichtwerts) den Differenzbetrag zwischen altem und korrigiertem Grundsteuerbescheid zurückerhalten. Sicherheitshalber kann ein Widerspruch aufgrund zu hoher Grundsteuer dennoch eingelegt werden.
Wichtig zu wissen dabei: Die Widerspruchsfrist liegt bei vier Wochen. Die Kontrolle der Bodenrichtwerte ist online über www.gutachterausschuesse-bw.de möglich (BORIS). Festgelegt und veröffentlicht werden diese vom Gutachterausschuss mit Sitz in Hechingen. Dorthin können sich Eigentümer wenden, wenn sie davon ausgehen, dass die Bodenrichtwerte zu hoch angesetzt wurden.
Wer sind die Ansprechpartner?
Auf Basis dieser Bodenrichtwerte ermittelt das Finanzamt Balingen den Grundsteuerwert, der den Eigentümern mit einem „Grundsteuerwertbescheid“ mitgeteilt wird (Fläche mal Bodenrichtwert). Ebenso setzt das Finanzamt den Steuermessbetrag fest, den die Besitzer mit dem „Grundsteuermessbescheid“ erhalten.
Sämtliche Informationen dazu erhält auch die Gemeinde Bisingen, die mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz die Grundsteuer berechnet und den Eigentümern den Grundsteuerbescheid zustellt und das Geld einzieht. Den Hebesatz legte der Gemeinderat Bisingen auf 310 von Hundert fest. Zahlt ein Eigentümer also eine seiner Ansicht nach zu hohe Grundsteuer, müsste die Gemeinde in aller Regel der falsche Ansprechpartner sein, auch wenn sie es ist, die die Grundsteuerbescheide zustellt.