Ob der Saisonstart im Freibad von Steinen in diesem Jahr problemlos ermöglicht werden kann, ist derzeit noch unklar. (Archivfoto) Foto: Maximilian Müller

Im laufenden Vergabeverfahren zur Betriebsführung des Freibads der Gemeinde Steinen spitzt sich die Situation weiter zu.

Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Bieter an ihre Angebote gebunden. Danach entfällt diese Bindung, was den Entscheidungsdruck für die Gemeinde deutlich erhöht.

 

Gleichzeitig wird aus Fachkreisen darauf hingewiesen, dass auch eine kurzfristige Zuschlagsentscheidung nicht zwangsläufig zu einer sofortigen Rechtssicherheit führt, wie Christian Rieger, Gesellschafter der Badewasser Verwaltung GmbH und damit ein potenzieller Betreiber des Steinener Freibads, in einer Pressemitteilung schreibt.

Stillhaltefrist vor Vertragsschluss

Nach den vergaberechtlichen Vorgaben ist vor Vertragsschluss eine sogenannte Stillhaltefrist einzuhalten. In diesem Zeitraum haben unterlegene Bieter die Möglichkeit, die Entscheidung überprüfen zu lassen. Sollten dabei vergaberechtliche Unklarheiten oder Fehler festgestellt werden, kann dies zu einer Verzögerung oder sogar zu einer erneuten Durchführung des Verfahrens führen.

Vor diesem Hintergrund wird insbesondere kritisch gesehen, dass zentrale Grundlagen für eine vergleichbare Angebotskalkulation derzeit nicht in allen Punkten eindeutig definiert sind. Insbesondere im Bereich der personellen Anforderungen im laufenden Badebetrieb fehlen nach Einschätzung von Branchenkennern konkret ableitbare Mindestvorgaben, heißt es weiter. Da die Personalkosten den wesentlichen wirtschaftlichen Faktor darstellen, können unterschiedliche Annahmen zu erheblich voneinander abweichenden Angeboten führen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass qualitative Zuschlagskriterien eine hohe Gewichtung im Verfahren haben, ohne dass diese vollständig durch objektiv nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe hinterlegt seien.

Verzögerungen im Betriebsstart vermeiden

In der Gesamtschau ergibt sich damit eine Situation, in der die Gemeinde unter erheblichem Zeitdruck steht, während gleichzeitig rechtliche Risiken im Verfahren nicht ausgeschlossen werden können.

Angesichts der fortgeschrittenen Saisonplanung stellt sich die Frage, ob unter diesen Rahmenbedingungen ein reibungsloser Start des Badebetriebs gewährleistet werden kann, heißt es. Eine rechtssichere und transparente Vergabe sei vor diesem Hintergrund von zentraler Bedeutung, um spätere Verzögerungen im Betriebsstart zu vermeiden.