Nach der Schulzeit entscheiden sich viele junge Menschen für einen Freiwilligendienst. Aber auch in anderen Lebensphasen kann sich ein solches Engagment für die Gemeinschaft anbieten.
Viele junge Menschen wollen nach der Schulzeit ein freiwilliges Engagement einschieben und erst danach mit dem Studium oder ihrer Ausbildung beginnen. Aber auch als „Einschub“ im beruflichen Leben, als Alternative in Zeiten der Arbeitslosigkeit, als Einsatz im Vorruhestand oder Ruhestand sind Freiwilligendienste interessant.
Freiwilligendienste stärken den Zusammenhalt in der Gesellschaft und zwischen den Generationen. Sie stehen für eine neue Kultur der Freiwilligkeit, denn sie sind eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements. Freiwilligendienste sind verbindlich, zeitlich befristet und zum Teil gesetzlich geregelt.
Die bekanntesten Angebote sind der Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Daneben gibt es noch weitere Angebote wie etwa den Internationalen Jugendfreiwilligendienst, das Europäische Solidaritätskorps oder „weltwärts“.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Dienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule freiwillig für das Allgemeinwohl zu engagieren. Er steht allen offen, nachdem die Vollzeitschulpflicht erfüllt wurde. Ansonsten spielen Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses in der Regel keine Rolle. Der Bundesfreiwilligendienst kann im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, aber auch in anderen Bereichen wie Sport und Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz geleistet werden.
Dauer und Einsatzstellen: In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst ein Jahr, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Es handelt sich grundsätzlich um Vollzeitarbeit, jedoch können Freiwillige über 27 Jahre auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden in der Woche teilnehmen.
Grundsätzlich werden Einsatzstellen von gemeinwohlorientierten Einrichtungen wie den Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände, Pflegeeinrichtungen, Kinderheimen, Mehrgenerationenhäusern oder Kultureinrichtungen angeboten.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst für junge Menschen. Freiwilligendienstleistende engagieren sich in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung und sammeln dort wertvolle Lebenserfahrung. Sie erhalten Einblick in verschiedene Berufsfelder, lernen eigenverantwortlich zu arbeiten und entwickeln ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen weiter. Die jungen Freiwilligen werden durch Begleitpersonen in der Einsatzstelle und beim zuständigen Träger individuell betreut.
Das FSJ kann in vielen Bereichen abgeleistet werden. Die Teilnehmenden engagieren sich beispielsweise in Krankenhäusern und in der Altenpflege, in Behinderteneinrichtungen und in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie im Sport und im kulturellen Bereich.
Voraussetzungen und Leistungen: Voraussetzungen für eine Bewerbung im FSJ sind die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und ein Alter zwischen 16 und 26 Jahren. Der Dienst wird ganztägig von sechs bis maximal 18 Monaten geleistet.
Die FSJ-Teilnehmenden erhalten ein monatliches Taschengeld und teilweise Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung. Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankheit und Arbeitslosigkeit) versichert und haben Anspruch auf Urlaubs- und Bildungstage. Das FSJ wird auch als Vorpraktikum und/oder Wartezeit für ein Studium anerkannt.
Die Kosten für das Taschengeld, die Unterkunft und Verpflegung trägt die Einsatzstelle. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Träger des FSJ finanziell, insbesondere die Kosten für die Durchführung von Seminaren werden durch Landesmittel gefördert. Auf der Website des Arbeitskreises FSJ in Baden-Württemberg sind weitere Informationen zu Bewerbung, Trägern, Einsatzbereichen und Einsatzstellen verfügbar.
Internationaler Jugend- freiwilligendienst (IJFD)
Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist neben anderen Programmen eine zusätzliche Möglichkeit des freiwilligen Engagements junger Männer und Frauen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Als Lern- und Bildungsdienst im Ausland vermittelt der IJFD auch soziale, ökologische und internationale Erfahrungen.
Eine Ausreise der Freiwilligen im Rahmen des IJFD ist nur über einen der circa 130 anerkannten Träger möglich. Eine entsprechende Liste mit den Anlaufstellen ist auf der unten verlinkten Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.
Europäisches Solidaritätskorps
Das Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen die Möglichkeit, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.
Interessierte können sich bereits mit 17 Jahren für das Europäische Solidaritätskorps melden – die Teilnahme beginnt jedoch erst mit der Volljährigkeit. Die Altersgrenze für Projekte des Europäischen Solidaritätskorps liegt bei 30 Jahren.
Der Aufgabeneinsatz ist vielfältig: Katastrophenvorsorge oder Wiederaufbau nach Naturkatastrophen, Hilfe in Aufnahmezentren für Asylsuchende oder Bewältigung sozialer Probleme in lokalen Gemeinschaften.
Die Projektdauer beträgt zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Projektorte liegen in der Regel in den Ländern der Europäischen Union. red