Das Hechinger Schwurgericht spricht einen 25-jährigen vom Vorwurf der Körperverletzung frei.
Das Verfahren wegen Brandstiftung in einem Wohngebäude in Gammertingen vor rund einem Jahr, endete nun mit einem Freispruch.
Das gab das Landgericht Hechingen nun in einer Pressemitteilung bekannt. In der heißt es: „Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hechingen hat am 17. März einen 25-Jährigen vom Vorwurf der Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen freigesprochen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.
Dem Rumänen lag zur Last, in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2022 im Ortskern der Stadt Gammertingen in einem Gebäude vorsätzlich in einem Wohnzimmer im Erdgeschoss ein Feuer gelegt zu haben, welches sich zu einem Vollbrand entwickelte. Dabei soll er gewusst haben, dass in den Obergeschossen vier seiner Arbeitskollegen schliefen.
Zwei Arbeiter hatten Glück
Bei den dort wohnhaften Männern handelte es sich ebenfalls um rumänische Staatsangehörige, die bei demselben Arbeitgeber tätig waren. Ein damals 55-jähriger Mann erlag noch vor Ort einer schweren Rauchgasvergiftung, ein weiterer wurde schwer verletzt ins Krankenhaus verbracht, wo er mehrere Tage im Koma lag, aber überlebte“.
Der Brand hatte in Gammertingen seinerzeit großes Aufsehen erregt. Zwei der rumänischen Arbeiter hatten Glück. Sie konnten, weil sie noch bei Bewusstsein waren und noch nicht soviel Rauch eingeatmet hatten, mit leichten Verletzungen durch örtliche Feuerwehrkräfte gerettet werden.
„Die Erste Große Strafkammer sprach den Angeklagten am vierten Verhandlungstag unter Anwendung des Zweifelssatzes, „in dubio pro reo“, frei“ heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Im Zweifel, so sagt es der Rechtsgrundsatz, wird für den Angeklagten entschieden.
Alle Spuren vernichtet
„In seiner Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten im Rahmen der Beweisaufnahme des Indizienprozesses nicht habe gewonnen werden können. Die Brandentstehung konnte vor allem deshalb nicht geklärt werden, weil etwaige Spuren in dem Gebäude sämtlich durch das Feuer vernichtet worden waren.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag die Verhängung einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert“.