Der Kreis will bei der Schülerbeförderung sparen. Foto: © Otto Durst - stock.adobe.com

Der Landkreis setzt weiter den Rotstift an. Nach dem Wegfall des Zuschusses für die Schülerbeförderung will der Kreistag nun auch einen Eigenanteil für die Schulbeförderung von Kindern mit Beeinträchtigungen verlangen.

70 Einsparmaßnahmen hat die Haushaltsstrukturkommission des Calwer Kreistags mit der Zustimmung aller Fraktionen beschlossen – um aus einem „katastrophalen Haushalt“, wie ihn Kreisrat Volker Schuler nannte, einen immer noch katastrophalen Haushalt zu machen.

 

Aber mit immerhin rund vier Millionen weniger Minus.

Freigestellter Verkehr

Eine dieser Einsparungen betrifft den sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“. Damit werden im Kreis Calw Schüler in die Schule und wieder nach Hause gebracht, die „nicht in der Lage sind, den ÖPNV zu nutzen. Einerseits aufgrund ihrer körperlichen, geistigen, seelischen Entwicklung, andererseits aufgrund nicht vorhandener ÖPNV-Verbindungen aufgrund langer Strecken in die SBBZ“, also die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, heißt es in der Sitzungsvorlage zur jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.

500 Schüler betroffen

Vorrangig handelt es sich bei den freigestellten Verkehren um Schüler der Karl-Georg-Haldenwang-Schule, des Sprachheilzentrums sowie der Ludwig-Haap-Schule. Aber auch Verkehre zu SBBZ und Grundschulförderklassen der kommunalen Schulträger sind hier umfasst. Insgesamt wurden im Schuljahr 2023/2024 500 Schüler im freigestellten Schülerverkehr befördert. 120 davon sind an der kreiseigenen Karl-Georg-Haldenwang-Schule.

Bereits im Dezember hatte der Kreistag beschlossen, ab 2025 keine Kosten mehr für die Schülerbeförderung zu ersetzen. Bislang profitierten Grundschüler sowie Familien mit mindestens drei Kindern – sie bekamen die Kosten für das „D-Tickte JugendBW“ ersetzt, das seit Januar 39,42 Euro pro Monat und damit 473 Euro jährlich kostet. Dieser Beschluss soll die Kreisfinanzen um 880 000 Euro pro Jahr entlasten.

217 000 Euro pro Jahr

Nun sollen weitere 217 000 Euro pro Jahr an Einsparungen dazu kommen, wenn für diesen freigestellten Schülerverkehr der gleiche Eigenanteil von den Eltern für elf Beförderungsmonate eingeführt wird. Diese Änderungen sollen ab dem neuen Schuljahr gelten, sodass für 2025 vier Monate zu Buche schlagen. Das bedeutet für das laufende Jahr Einsparungen von 78 000 Euro.

Landrat Helmut Riegger fand es „schade“, dass die Eltern, die gegen den Wegfall der Förderung für den Schülerverkehr vor dem Landratsamt demonstriert hatten, nicht mitdiskutieren wollten, als es um dieses Thema des freigestellten Schülerverkehrs ging. Das gehe sie nichts an, hätten sie gesagt. „Jeder denkt nur an sich“, so Riegger.

Hier widersprach Kreisrat Florian Kling (SPD). „Der Hinweis auf die Eltern ist nicht fair, das ist eine andere Gruppe“, so der Calwer OB. Die jetzt betroffenen Familien hätten „noch weniger Lobby“ und seien eine „ganz heterogene Gruppe“. Zudem sei das Thema über die Schulträger bislang nur teilweise kommuniziert worden. Die Einsparung sei ihm „viel zu gering“, so Kling weiter.

„Das Thema drückt aufs Herz“, sagte CDU-Kreisrat Markus Wendel. Aber die Ausschussmitglieder seien „Mandatsträger im Kreis und müssen den Blick aufs Ganze richten. Wir haben einen Haushalt mit minus 24 Millionen Euro“, so der Bürgermeister von Bad Teinach-Zavelstein. Zudem sei der jetzige Betrag lediglich ein Anteil von sechs Prozent der Kosten. „Die restlichen 94 Prozent zahlt immer noch die öffentliche Hand“, so Wendel.

Befreiung für Familien möglich

Vor drei Jahren habe man an so eine Maßnahme noch nicht gedacht, nun sei es aber nötig, sagte Volker Schuler (Freie Wähler). Er wies zudem darauf hin, dass Familien mit niedrigem Einkommen von diesen Kosten befreit werden können. So steht es auch in der Sitzungsvorlage. „Familie, die hilfebedürftig sind“, also Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, dem Wohngeldgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können diese Kosten gefördert bekommen.

Für Rainer Prewo (SPD) ging in der Diskussion unter, „dass die Kinder schulpflichtig sind“. Dem widersprach Michael Stierle, Abteilungsleiter Mobilität, ÖPNV und Schienenverkehr.

Es gebe keine gesetzliche Verpflichtung, die Schüler kostenlos zu befördern. Der Landkreis sei der Schulwegskostenträger und müsse regeln, „wie wir bezuschussen“. Bislang habe man keinen Eigenanteil gehabt. Beim Blick in andere Landkreise in Baden-Württemberg ergebe sich ein wahrer Flickenteppich mit vielen unterschiedlichen Regelungen.

Bei fünf Gegenstimmen nahm der Verwaltungsausschuss den Beschluss mehrheitlich an und empfahl dem Kreistag, dieser Änderung bei den Schülerbeförderungskosten zu.