Eine geplante PV-Anlage auf Privatgrund sät Zweifel im Bad Dürrheimer Gemeinderat: Entsteht ein Zukunftsprojekt oder ein problematischer Präzedenzfall?
Auf einem privaten Grundstück soll zur Energieversorgung des Eigenheims eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Über neue Änderungen des Bebauungsplans, genannt Sonnenstraße/Waldstraße, entscheidet nun der Gemeinderat. Doch es werden auch Bedenken geäußert, die die Zukunft der Stadt Bad Dürrheim betreffen könnten.
Für das Architekturbüro Rebholz erläutert Linda Rebholz die Veränderungen, die nötig für das Vorhaben sind. Da es zu diesem Plangrundstück mit einer Größer von 690 Quadratmetern keine gesicherte Zufahrt gebe und aus wohnrechtlicher Sicht keine Wohnbebauung möglich sei, solle diese Fläche nicht mehr als Wohnbaufläche geführt werden, sondern vielmehr als Sonderfläche.
Sowohl das Plangrundstück, auf dem die PV-Anlage entstehen soll, als auch das Grundstück, auf dem derzeit das Einfamilienhaus gebaut wird und das an dieses direkt angrenzet, befinden sich im Besitz dieses Vorhabenträgers.
Die Anlage am östlichen Stadtrand soll ausschließlich der Eigenversorgung dienen und nicht zur Einspeisung ins öffentliche Stromnetz errichtet werden. Auch auf eine Beleuchtung, die ausdrücklich nicht gewünscht ist, wird verzichtet. Darüber hinaus sei eine Begrünung vorgesehen, wie Rebholz erklärt.
Veränderung des städtischen Erscheinungsbild?
Stadtbaumeisterin Petra Schmidtmann stimmt den vorgebrachten Argumenten zu und betont noch einmal, dass es auf dem entsprechenden Grundstück kein Baurecht gebe. Von den meisten Gemeinderatsmitgliedern wird das Vorhaben positiv aufgenommen. Um dem erhöhten Strombedarf gerecht zu werden, könne dieses Vorhaben nur begrüßt werden, führt Moritz Nann (CDU) aus.
Einige Stadträte stellten daraufhin die Frage, ob künftig jeder eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf seinem Grundstück errichten dürfe. Denn man wolle mit diesem Vorhaben keinen Präzedenzfall schaffen, gab Jürgen Rauch (Freie Wähler) zu bedenken. Auch Can Zileli (SPD) teilt diese Bedenken und fügt hinzu, dass mehrere PV-Anlagen das städtische Erscheinungsbild nachhaltig verändern könnten.
Einzelfallentscheidungen zu PV-Anlagen
Stadtrat Klaus Götz, der den Vorsitz dieser Gemeinderatssitzung übernommen hat, versichert, dass kein Präzedenzfall entstehen wird und bei weiteren PV-Anlage wie bei diesem Vorhaben im Einzelfall entschieden werde. Ohne weitere Aussprache ergeht unter sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung mehrheitlich der Beschluss, dass diesem Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt wird.