Das Verwaltungsgericht Freiburg hat sich mit Musterklagen zur Rückforderung von Corona-Hilfen beschäftigt. Foto: Alexander Blessing

Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Rückforderung der L-Bank gegenüber Unternehmen zurückgewiesen.

Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wurde über die Rückforderungen von Corona-Hilfen durch die Landesbank Baden-Württemberg verhandelt.