Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Rückforderung der L-Bank gegenüber Unternehmen zurückgewiesen.
Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wurde über die Rückforderungen von Corona-Hilfen durch die Landesbank Baden-Württemberg verhandelt.
Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Rückforderung der L-Bank gegenüber Unternehmen zurückgewiesen.
Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wurde über die Rückforderungen von Corona-Hilfen durch die Landesbank Baden-Württemberg verhandelt.