Das Freiburger Verwaltungsgericht hat die Rückforderung der L-Bank gegenüber Unternehmen zurückgewiesen.
Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht wurde über die Rückforderungen von Corona-Hilfen durch die Landesbank Baden-Württemberg verhandelt.
Das Freiburger Gericht war landesweit das erste, das dazu tätig wurde: Seit vergangenen Herbst waren dort und an den anderen Verwaltungsgerichten im Land zahlreiche Klagen gegen die Rückforderungen eingereicht worden. In Freiburg wurden nun sieben Musterklagen verhandelt.
Gericht hebt Rückforderungen auf
Jetzt gibt es gute Nachrichten für Unternehmen und Selbstständige im Land, die Corona-Soforthilfen bezogen haben und diese wieder zurückzahlen sollten: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Rückforderungsbescheide der L-Bank am Donnerstag aufgehoben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Das Gericht hat die Rückforderung der L-Bank jedoch als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte jedoch bereits ein Fingerzeig für eine mögliche zweite Instanz sein.
Rund 60 000 Betriebe sind betroffen
Im vergangenen Jahr hatte die L-Bank rund 250 000 kleinere und mittlere Unternehmen im Land angeschrieben und Auskunft darüber verlangt, ob die in der Corona-Pandemie ausgezahlten Hilfen auch wirklich den Verdienstausfällen der Unternehmen entsprachen. Rund 60 000 Hilfsempfänger reagierten nicht und bekamen daraufhin von der L-Bank Rückforderungen in Höhe der vollen Hilfszahlungen zugeschickt.