Die Freiburger Umweltgruppe „Plan B“ hatte gegen den neuen Stadtteil Dietenbach geklagt, da dieser auf einem Hochwasserrisikogebiet gebaut werden würde.
Die Stadt hat rechtlich nichts falsch gemacht: Der Planfeststellungsbeschluss für den Gewässerausbau im neuen Stadtteil Dietenbach war rechtens. Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz entschieden.
Geklagt hatte der Freiburger Verein „Plan B“, der sich für Naturschutzthemen einsetzt und seit Jahren mit dem Argument gegen den neuen Stadtteil arbeitet, dieser sei in einer Hochwassermulde aus der Eiszeit geplant und bleibe auch künftig ein Hochwassergefahrengebiet.
Bereits 2022 war der Verein beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit seiner Klage gescheitert.
Leipziger Richter bestätigen Wohnraumbedarf
Die Leipziger Richter entschieden nun, dass der Wohnraumbedarf tatsächlich bestehe, der mit dem Stadtteil Dietenbach gedeckt werden solle. Der Hochwasserschutz sei im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Mit dem bereits erfolgten Gewässerausbau seien zudem Flächen ökologisch aufgewertet und renaturiert worden.
Baubürgermeister Martin Haag (parteilos) und die Leiterin des Freiburger Rechtsamts, Sabine Recker, zeigten sich mit dem Verfahrensausgang zufrieden. Das Gericht habe die Arbeit und die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt, wonach beim Dietenbach-Projekt sowohl Wohnungsbau als auch Natur- und Hochwasserschutz berücksichtigt worden seien.