Der Angeklagte soll dem Geschädigten sehr dicht aufgefahren sein.Foto: Tack Foto: Schwarzwälder-Bote

Mutmaßlich aggressiver Autofahrer wird zu Geldstrafe verurteilt / Angeklagter soll Messer gezückt haben

Von Peter Sliwka

Freiburg. Ein hitzköpfiger Autofahrer muss eine Geldstrafe von 1350 Euro bezahlen, weil er einen anderen Autofahrer in Freiburg zuerst genötigt, dann dessen Auto mutwillig gestreift und anschließend Unfallflucht begangen hatte. Von diesem Tatablauf war Strafrichterin Karen Heise überzeugt. Anderer Ansicht war Verteidiger Lazaros Kirtsides gewesen. Er hatte am zweiten Verhandlungstag in seinem Plädoyer unter anderem von Notwehr gesprochen und für seinen Mandanten Freispruch gefordert.

Alles beginnt mit einem unvorsichtigen Spurwechsel des Angeklagten am späten Abend des 19. April vergangenen Jahres auf der Bismarckallee am Freiburger Hauptbahnhof. Der schwarze BMW kommt dabei einem Ford sehr nahe. Der Ford-Fahrer hupt kräftig und langanhaltend. Der BMW-Fahrer reagiert und schert hinter dem Ford ein. An der nächsten roten Ampel steigt der BMW-Fahrer aus. Der Ford-Fahrer sieht das im Rückspiegel und verlässt sein Auto ebenfalls. Sein Eindruck von dem BMW-Fahrer: "Der wollte den Macker spielen."

Der BMW-Fahrer beschwert sich wegen des Hupens. Der Ford-Fahrer rechtfertigt es. Beider Stimmen werden lauter. Das Hupen anderer Autofahrer bringt sie zur Räson. Die Männer steigen wieder in ihre Autos und fahren weiter. Der BMW klebt fortan an dem Ford. Dessen Fahrer wird das dann zu bunt. Er schaltet die Warnblinker ein, hält auf der rechten Fahrspur an, steigt aus und geht zu dem BMW-Fahrer: "Ich wollte ihn fragen, was er für ein Problem hat."

Der BMW-Fahrer soll grinsend hinter dem Steuer sitzen, seine Hände spielen mit einem Messer. Der Ford-Fahrer findet das Gebaren des BMW-Fahrers feige und sagt es ihm in aller Deutlichkeit. Dann kehrt er zu seinem Auto zurück. Auf dem Weg hört er den BMW-Motor aufheulen. Er muss einen Sprung zur Seite machen, damit er von dem anfahrenden Wagen nicht erfasst wird. Der BMW streift den Ford am hinteren linken Kotflügel. Der BMW-Fahrer stoppt und steigt mit dem Messer in der Hand aus. Er beleidigt den Ford-Fahrer. Der macht sich zu Fuß aus dem Staub und alarmiert mit dem Handy die Polizei.

Als die Beamten am Ort des Geschehens eintreffen, ist der BMW über alle Berge. Das Kennzeichen nicht bekannt. Die Polizei ermittelt dennoch. Bußgeldstellen und Ordnungsämter werden angeschrieben. Ein schwarzer BMW und sein Fahrer sind aktenkundig – wegen diverser Geschwindigkeitsüberschreitungen und einem Rotlichtverstoß. Es gibt Fotos des Fahrers. Auf der B 31 soll er einmal einen anderen Wagen ausgebremst haben. Die Polizei gibt das Foto an das Landeskriminalamt, das eine Fotomappe mit sieben ähnlich aussehenden Portraits zusammenstellt. Darin erkennt der Ford-Fahrer den aggressiven BMW-Fahrer wieder.

Als Angeklagter schweigt der BMW-Fahrer vor Gericht. Staatsanwalt und Richterin halten die Aussage des Ford-Fahrers für zweifelsfrei glaubhaft. Zu seinen Angaben passen die Aussagen von Zeugen. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Es sei fraglich, ob sein Mandant der Fahrer von damals gewesen sei. Wenn ja, dann sei der Ford-Fahrer aggressiv gewesen. Er sei auf den BMW-Fahrer zugegangen und deshalb habe dieser das Messer im Rahmen seines Notwehrrechts zeigen und davonfahren dürfen.

"Von Notwehr sind wir ganz weit weg", urteilte Strafrichterin Karen Heise und ist sich sicher, dass der Mann auf der Anklagebank der BMW-Fahrer von damals ist. Der Ford-Fahrer habe nicht, wie vom Verteidiger angeführt, provoziert, sondern dem BMW-Fahrer Paroli geboten. "Es gibt allerdings ein klügeres Verhalten. Er hätte nachgeben können", gab die Richterin zu bedenken.