21-Jährige beschuldigt Bekannten zu Unrecht / Wette gewonnen

Von Peter Sliwka Freiburg. Eine Wette hat eine 21-Jährige erst mächtig in die Bredouille und schließlich vors Freiburger Jugendgericht gebracht. Wegen falscher Verdächtigung wurde sie nun zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Sie hatte einen Mann nach einvernehmlichen Sex im Anschluss an einen Discobesuch im Juni vergangenen Jahres beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Es war das schlechte Gewissen, das die junge Frau zur Lüge trieb, an der sie gut 13 Monate lang festgehalten hatte. Zuhause warteten Kind und Freund. Um ihren Freundinnen die kurze Abwesenheit in der Disko erklären zu können, behauptete sie an der Dreisam vergewaltigt worden zu sein. Die Freundinnen drängten zur sofortigen Anzeige bei der Polizei.

Der Freiburger Polizei berichtete sie von einem Unbekannten, der sie am Dreisam- ufer angesprochen, zu Boden geworfen und vergewaltigt habe. Zwei weitere Male sagte sie bei der Kriminalpolizei aus und verstrickte sich in Widersprüche. Die Kriminalpolizei nahm die Anzeige dennoch ernst. Sie befragte Zeugen aus der Diskothek und ermittelte den jungen Mann, mit dem sich die 21-Jährige eingelassen hatte.

Der sprach von einem Flirt an der Bar, von gegenseitiger Sympathie und davon, dass sie die Initiative ergriffen habe. Schließlich hätten sie das Lokal kurz verlassen und im Freien Sex gehabt. Die Polizei legte ihre Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vor. Die erhob gegen die junge Frau Anklage beim Jugendgericht. Dort rang sich die 21-Jährige 13 Monate nach ihrer Anzeige erstmals zu einem Geständnis durch. Sie habe ihn aufgrund einer Wette mit ihren Bekannten in der Disko verführt. Bei der Beantwortung der Fragen der Richterin tat sich die Angeklagte sichtlich schwer. Die Sache war ihr peinlich und sie schämte sich dafür: "Ich bin doch gar nicht so eine, die sich so benimmt und untreu ist."

Die Jugendrichterin verurteilte die 21-Jährige zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Außerdem muss sie sich sechs Monate lang betreuen lassen. Dies war eine Anregung der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Sie hatte sich mit der 21-Jährigen unterhalten und den Schluss gezogen, dass die arbeitslose junge Mutter, die zwar einen Hauptschulabschluss, aber keine Berufsausbildung hat, der "Nachreifung" und einer helfenden Betreuung bedürfe.