Christian L. auf dem Weg zur Urteilsverkündung: Beide erhalten hohe Haftstrafen. Foto: Seeger

Die eigene Mutter verging sich an einem Jungen in Staufen. Urteil gegen sie und ihren Freund gesprochen.

Freiburg/Staufen - Richter Stefan Bürgelin lässt in seiner mehr als zwei Stunden langen Urteilsbegründung noch einmal in quälenden Details das Martyrium Revue passieren. Der Sohn von Michaela Berrin T. (48) hatte es über mehr als zwei Jahre bis in den vergangenen September hinein erdulden müssen. Durch seine Mutter und deren Freund Christian L. (39), die beide laut Gutachten in vollem Umfang schuldfähig sind. Von Fesselungen, Vergewaltigungen, Schlägen und Beleidigungen ist dabei die Rede. Zig Missbrauchs- und Vergewaltigungstaten zählt Bürgelin noch einmal auf.

Besonders erschütternd dabei: Die laut Beweislage schmerzhafteste Tat ist von der Mutter an dem kleinen Jungen begangen worden. Bei ihren Handlungen habe es ihr an "Werten und Gewissen" gefehlt, wirft der Richter Berrin T. vor, die eine Antwort nach dem "Warum" ihrer Vergehen schuldig geblieben ist. Nahezu alle für ein Missbrauchsopfer erschwerenden Begleiterscheinungen sind im Staufener Missbrauchsfall zutreffend gewesen, und die Mutter des Jungen sei in alles von Anfang an eingeweiht gewesen und habe mitgemacht.

Das Freiburger Landgericht verurteilt die beiden Hauptangeklagten im Staufener Missbrauchsfall zu zwölfeinhalb beziehungsweise zwölf Jahren Haft. Es sieht unter anderem als erwiesen an, dass die beiden geständigen Angeklagten den heute zehnjährigen Sohn von Berrin T. nicht nur selbst in zahlreichen Fällen missbraucht und vergewaltigt haben, sondern dass sie den Jungen auch für Geld im Darknet zum Missbrauch durch andere Täter angeboten und Kinderpornos der Taten erstellt und verbreitet hatten. Auch die Tatbestände der Körperverletzung, Zwangsprostitution und diverse weitere Straftaten sieht das Gericht als erwiesen an. Insgesamt sind im Zusammenhang mit dem Fall seit April acht Personen verurteilt worden.

Das Gericht verhängt für den einschlägig vorbestraften Pädophilen L. zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Hilfsarbeiter aus dem Markgräflerland wird somit für sehr viele Jahre nicht mehr aus dem Gefängnis kommen. Er selbst besteht in seinem Schlusswort darauf, lange weggesperrt zu werden und hat durch seine Aussagen nach seiner Verhaftung an der Aufklärung der Fälle und der Verhaftung der Mittäter aktiv mitgewirkt.

Außerdem müssen T. und L. ihren beiden Opfern insgesamt 42 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. 30 000 davon gehen an den Sohn von T., 12 500 an die Tochter einer früheren Freundin der Frau. Das mittlerweile sechs Jahre alte Mädchen hatte Berrin T. ihrem Freund einem Chat-Protokoll zufolge "zum Austoben" zur Verfügung gestellt, bevor sie ihn sich an ihrem eigenen Sohn vergehen ließ.

Die Mutter des bis heute verhaltensauffälligen Mädchens folgt dem Urteil gegen die beiden Angeklagten am Dienstag vom Platz der Nebenklage aus mit versteinertem Gesicht.

Martina Nägele, die Anwältin von Christian L., sagt gestern, dass sie zumindest aus Fristgründen Revision gegen das Urteil einlegen will, um mit ihrem Mandanten über den Verfahrensausgang zu sprechen. Berrin T. hingegen, die der Urteilsverkündung weitgehend regungslos folgt, während Christian L. Kaugummi kauend und ab und an grinsend dem Richter zuhört, lässt noch im Gerichtssaal über ihren Anwalt Matthias Wagner mitteilen, dass sie das Urteil akzeptieren werde. Ihre Verurteilung ist somit rechtskräftig, da auch Staatsanwältin Nikola Novak und Nebenklagevertreterin Katja Ravat im Fall der Frau keine Rechtsmittel einlegen werden.

Novak lässt zudem durchblicken, dass sie auch das Urteil gegen Christian L. akzeptieren und keine Revision einlegen werde: "Eine Revision würde mich wundern", meint die Staatsanwältin, die am Ende des Prozess-Marathons bilanziert, dass der gestrige Tag "gut für das Recht und gut für den Rechtsstaat" gewesen sei.

Mit Blick auf ein mögliches Versagen der Sozial- und Justizbehörden in dem Fall müsse man sehen, ob die derzeit noch anliegenden Strafanzeigen und Ermittlungen ein rechtswidriges Verhalten nachweisen können, erläutert Novak weiter: Der Staatsanwaltschaft liegen rund zehn Anzeigen vor, die es noch zu bearbeiten gilt.

In dem Fall waren unter anderem das Jugendamt im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, das einem als zu vage empfundenen Missbrauchshinweis einer Lehrerin nicht nachgegangen war, das Familiengericht am Freiburger Amtsgericht, das Oberlandesgericht und ein beteiligter Psychotherapeut in die Kritik geraten, weil sie unter anderem Berrin T. auf den Leim gegangen waren, als diese vehement betonte, wie gut sie ihren Sohn vor L. schützen könne. Der Therapeut hatte dem Pädophilen auf dessen Wunsch hin und ohne Rücksprache mit seinem Auftraggeber, der Forensischen Ambulanz Baden (FAB), ein Unbedenklichkeitsattest ausgestellt. Die FAB hat auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass man den Therapeuten rausgeworfen habe, als sein Handeln ans Licht gekommen sei. "Ein solcher Verstoß darf und wird sich nicht wiederholen", verspricht eine Sprecherin. "Das grob rechtswidrige Verhalten unseres früheren Mitarbeiters hat uns nicht nur erschüttert, sondern wir bedauern die damit möglicherweise verbundenen Folgen zutiefst."

Eine Therapie des Kindes konnte bisher nicht begonnen werden

Mit dem Attest hatte Berrin T. vor Gericht erfolgreich argumentiert, dass L. nicht an Jungs sondern lediglich an Mädchen interessiert sei, weshalb für ihren Sohn keine Gefahr durch den Mann bestehe. Die Gerichte glaubten der Frau und schickten den Jungen aus der Obhut einer Pflegefamilie, die das Jugendamt zuvor angeordnet hatte, zurück zu seinen Peinigern. Noch heute leidet der Zehnjährige an den Folgen der Taten, über die er nicht mit Erwachsenen spricht. Eine Therapie des Kindes konnte bisher nicht begonnen werden.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen sind mittlerweile in Europa mindestens drei weitere Pädophile aus dem Darknet-Umfeld von L. verhaftet worden; die Suche nach einem Mann, der möglicherweise in einem Tötungsvideo zu erkennen ist, das L. gesehen haben will und der sich im Darknet "Payment4" nannte, geht indes weiter. Aus den Ermittlungen im Fall Staufen hätten sich Spuren auf weitere Fälle von schwerem Kindesmissbrauch ergeben, sagte der Chef der Freiburger Kriminalpolizei, Peter Egetemaier.

Mehr zu den Hintergründen und zum Prozess auf unserer Themenseite.

Verurteilte Täter im Staufen Prozess

Markus K. (41)

Der Hilfsarbeiter aus der Ortenau war im April der erste Angeklagte, der sich vor dem Freiburger Landgericht für seine Taten im Staufener Missbrauchsfall verantworten musste. Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte unter anderem gestanden, den Sohn von Berrin T. mehrfach vergewaltigt zu haben. Laut Aussagen des Kindes soll er "der Schlimmste" der Täter gewesen sein. Das Urteil gegen ihn hat mittlerweile Rechtskraft erlangt, die Revision der Verteidigung wurde zurückgezogen.

 Knut S. (50)

Der Berufssoldat, der an seinem Arbeitsplatz bei der Deutsch-Französischen Brigade in Illkirch im Elsass festgenommen werden konnte, beteuerte im Mai unter Tränen vor Gericht, wie leid ihm seine Vergehen angeblich tun. Auch er hat den Sohn von Berrin T. mehrfach vergewaltigt. Die Taten gingen mit üblen Beleidigungen und Erniedrigungen des Kindes einher, an einer der Vergewaltigungen wirkten Christian L. und Berrin T. gemeinsam mit. Verurteilt wurde S. schließlich zu acht Jahren Haft. Eine Sicherungsverwahrung blieb dem Mann unter anderem deshalb erspart, weil er erst im Alter von 50 Jahren zum Ersttäter wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Revision eingelegt.

 Daniel B. (32)

Der Familienvater aus Neumünster in Schleswig-Holstein wurde Anfang Juni vom Landgericht Kiel zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, weil er im Frühjahr 2016 seine eigene Tochter (7) in sieben Fällen zumeist in der Wohnung der Familie vergewaltigt hat. Er war einer der Internet-Kontakte von Christian L., der in dem Prozess auch als Belastungszeuge aussagte: Der Mann, der in der Vergangenheit bereits unter Missbrauchsverdacht gestanden hatte, wollte sich offenbar mit L. und Berrin T. treffen, um die Kinder beider Familien wechselseitig missbrauchen zu können. Im Vorfeld tauschten die beiden Männer Bildmaterial ihrer Taten aus. Zu dem Treffen kam es nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sämtliche Seiten in dem Verfahren haben Revision eingelegt.

 Daniel V. (44)

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Handwerker aus dem Dörfchen Wulsdorf in Schleswig-Holstein ging der Polizei in Karlsruhe ins Netz, als er mit einem Rucksack voller Fessel- und Folterutensilien aus dem Zug stieg. Die Ermittler hatten sich über das Darknet-Konto des Haupttäters Christian L. mit dem Mann zum vermeintlichen Missbrauch des Sohns von Berrin T. verabredet. Daniel V., den die Anklage in einem früheren Verfahren bereits als "extrem sadistisch" bezeichnete, hatte versucht, L. vor dessen Verhaftung zur gemeinsamen Entführung, Vergewaltigung und Ermordung eines Kindes zu überreden. Daniel V. wurde vom Landgericht Karlsruhe Ende Juni zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung des Mannes hat Revision eingelegt.

 Jürgen W. (38)

Der gelernte Maurer aus der Schweiz wurde im Juli zu neun Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der äußerlich ausgesprochen unscheinbar wirkende Mann aus dem Kanton St. Gallen ist laut Gutachten ein sadistischer und gefährlicher "Hangtäter" ohne echte Einsicht in seine Taten. Bei ihm wurden zudem zahlreiche Kinderpornos und Gewaltdarstellungen an Kindern selbst im Säuglingsalter sichergestellt. Den Sohn von Berrin T. machte er sich gefügig, indem er sich als Polizist ausgab, der das Kind ins Heim stecken würde, wenn es ihm nicht seine Wünsche erfüllt.

Javier G.-D. (33)

Der EDV-Fachmann aus dem Raum Barcelona war der erste "Kunde" aus dem Darknet, der sich an dem Jungen aus Staufen verging. Er hat dafür einen fünfstelligen Geldbetrag bezahlt und der Familie des Kindes verschiedene Sachleistungen spendiert. Das Freiburger Landgericht hat ihn – unter anderem – wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 14 Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt. G.-D., der vor Gericht erst gar nicht versucht hat, seine sexuellen Neigungen zu kaschieren, hat das Urteil akzeptiert und gesagt, dass er eine Therapie machen will. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt, obwohl der Mann als in hohem Maße rückfallgefährdet gilt.