Im Missbrauchsprozess von Staufen haben Zeugen von einer aktiven Rolle der Mutter gesprochen. (Symbolfoto) Foto: Pleul

Kind jahrelang missbraucht. Gericht beleuchtet Rolle der Mutter und ihres Lebensgefährten. Fotos und Filme als Beweise.

Freiburg/Staufen - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg beleuchtet das Gericht die Rolle der Mutter und ihres Lebensgefährten. Fotos und Filme dienen vor Gericht nun als Beweise.

Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen haben Zeugen von einer aktiven Rolle der Mutter gesprochen. Das belegten Fotos und Filme, die bei ihr gefunden worden seien, sagte ein Polizeibeamter am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Dort sei zu sehen, wie sich die Frau mehrfach an ihrem Sohn sexuell vergehe, ihn beschimpfe, beleidige und für Vergewaltigungen durch Männer vorbereite. Sie sei in Tatplanungen und Termine eingebunden gewesen.

Der wegen schweren Kindesmissbrauchs in 23 Fällen vorbestrafte Lebensgefährte der Frau, der den Jungen nach eigenen Angaben im Wissen der Mutter jahrelang vergewaltigt und anderen Männern überlassen hat, habe gemeinsam mit der Frau und ihrem Sohn in einer Wohnung gelebt - obwohl ihm das gerichtlich verboten gewesen sei.

Die Polizei habe davon Anfang März 2017 erfahren und das Jugendamt alarmiert, sagte ein weiterer Beamter. Zuvor habe es keine Handhabe gegeben. "Sie agierten sehr konspirativ. Wir hatten keine Chance", erklärte der Polizist. Mutter und Lebensgefährte hätten Polizei und Behörden getäuscht und sich amtlichen Anordnungen bewusst widersetzt.

Angeklagt sind die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beide Deutsche. Sie haben gestanden, den heute neun Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie auch selbst das in Staufen bei Freiburg lebende Kind sowie ein drei Jahre altes Mädchen mehrfach sexuell missbraucht haben.

Es gibt insgesamt acht Tatverdächtige. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sind Hauptbeschuldigte. Die Taten ereigneten sich laut Gericht von Februar 2015 bis September 2017.

Der Mann stand wegen einer hohen Rückfallgefahr unter Führungsaufsicht. Kontakt zu Kindern und Jugendlichen war ihm verboten. Das Zusammenleben mit der Frau hatte ihm das Gericht untersagt, kontrolliert worden war dies jedoch nicht.

Das Landgericht Freiburg will bis Anfang August ein Urteil verkünden - zunächst war dafür der 16. Juli geplant gewesen. Die Beweisaufnahme sowie die Plädoyers würden länger dauern als ursprünglich geplant, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.