Missbrauchsfall Staufen: Gegen die Richter wird nicht ermittelt. (Symbolbild) Foto: dpa

Keine Ermittlungen gegen Richter. Anhaltspunkte für strafbares Verhalten nicht vorhanden.

Freiburg/Staufen  - Vorwürfe gegen Richter im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg werden keine juristischen Konsequenzen haben. Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Donnerstag mit.

Es liege kein Fall von Rechtsbeugung vor. Die Behörde verzichte daher auf die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens. Gegen die beteiligten Richter am Familiengericht in Freiburg und dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte es nach Bekanntwerden des Missbrauchsfalls mehrere Anzeigen von Bürgern gegeben. Die Juristen hätten aus strafrechtlicher Sicht jedoch nichts falsch gemacht, befand nun die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer Prüfungen.

Zehnjähriger im Internet Angeboten

Ein damals in Staufen bei Freiburg lebender und heute zehn Jahre alter Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Das Jugendamt hatte das Kind, als es einen ersten Verdacht der Kindesgefährdung gab, aus der Familie genommen. Die zwei Gerichte entscheiden jedoch, dass der Junge zurück zur Mutter soll. Dort setzte sich die Missbrauchsserie fort.

Eigenen Angaben zufolge hatten die Richter den Worten der Mutter vertraut. Die 48 Jahre alte Frau und ihr 39-jähriger Lebensgefährte wurden als Haupttäter in dem Missbrauchsfall Anfang August vom Landgericht Freiburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, die Urteile sind rechtskräftig. In anderen Prozessen erhielten zuvor sechs Männer wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs ebenfalls jeweils mehrjährige Haftstrafen. Die Männer hatten sich laut den Urteilen an dem Jungen vergangen oder planten dies.