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Haupttäter Christian L. mit Länge seiner Haftstrafe unzufrieden. Zwölf Jahre und sechs Monate mit Sicherungsverwahrung.

Freiburg - Es hatte sich schon direkt nach dem Urteil am Dienstag vor einer Woche abgezeichnet: Christian L. (39), der Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall, hat über seine Anwältin Revision gegen seine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung eingelegt. Der Schriftsatz der Anwältin sei am Montag eingegangen, so ein Sprecher des Freiburger Landgerichts.

L. hatte in dem Prozess vor dem Landgericht eingeräumt, den heute zehn Jahre alten Sohn seiner damaligen Freundin Michaela Berrin T. (48) zwischen 2015 und 2017 Dutzende Male sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.

Der einschlägig vorbestrafte Pädophile hatte sich in seinem nichtöffentlichen letzten Wort vor Gericht sogar selbst für eine Sicherungsverwahrung für seine Person ausgesprochen. Er hatte allerdings wohl auch gehofft, dass seine Haft niedriger als die verhängten zwölf Jahre ausfallen würde, nachdem er dem Gericht umfassend bei der Aufklärung des Staufener Missbrauchsfalles geholfen und die Verhaftung mehrerer Sexualstraftäter mit ermöglicht hatte.

Sollte L. über seine Anwältin die Revision nicht doch noch zurücknehmen, so müsste das Oberlandesgericht in Karlsruhe das Urteil gegen den Sexualstraftäter auf mögliche Rechts- und Verfahrensfehler hin überprüfen.