Im Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen hat erstmals die Mutter des Kindes ausgesagt. (Symbolbild) Foto: dpa

Öffentlichkeit bei Aussage von 48-Jähriger ausgeschlossen. Frau macht Schutz von Persönlichkeitsrechten geltend.

Freiburg/Staufen - Im Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist sie die große Unbekannte: Die Mutter des Kindes hat stets geschwiegen, ihr Motiv ist unklar. Nun hat sich die Frau geäußert - nichtöffentlich. Weitere Aussagen folgen.

Nach dem Geständnis ihres langjährigen Lebensgefährten im Freiburger Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes hat sich erstmals die Mutter des heute neun Jahre alten Jungen geäußert. Für die Aussage der 48-Jährigen am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, wie das Gericht bestätigte. Weitere Informationen wurden nicht bekannt. Der Frau und ihrem 39 Jahre alter Lebensgefährten wird vorgeworfen, den in Staufen bei Freiburg lebenden Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Der 39-Jährige hat die Taten eingeräumt und sich als "Haupttäter" bezeichnet (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).

Die Frau hatte bislang geschwiegen. Sie hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt und hierfür den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte geltend gemacht.

Sie und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte, beide Deutsche, gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, in dem es insgesamt acht Tatverdächtige gibt. Es drohen ihnen laut Gericht bis zu 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung. Ein Urteil wird es den Angaben zufolge frühestens Mitte Juli geben.

Wird sie sich auch zum Motiv äußern?

Die 48-Jährige werde Fragen "im Wesentlichen bestätigen", hatte ihr Verteidiger Matthias Wagner im Vorfeld erklärt. Ob sie sich auch näher zu ihrem Motiv äußere, ließ er offen. Bei der Frau handele es sich nicht um eine sogenannte Hangtäterin. Sie sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Sicherungsverwahrung komme daher nicht infrage.

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass beide Angeklagte gemeinsam handelten. Sie sollen das Kind auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben und sich zudem gemeinsam an einem drei Jahre alten Mädchen vergangen haben.

Der Prozess wird fortgesetzt. Am Dienstag, 26. Juni, sollen laut Gericht die ersten Zeugen gehört werden.

Aussagen sollen im Laufe des Prozesses unter anderem auch Mitarbeiter des Jugendamtes sowie Bewährungshelfer und Erzieher, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Jugendamt und Justiz stehen in dem Fall, der im Januar bekannt wurde, in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht geschützt zu haben.