Das Verfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung wird aber fortgeführt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Zwei weitere Angeklagte aus Untersuchungshaft entlassen. Verfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung wird aber fortgeführt.

Freiburg - Im Fall der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg sind zwei weitere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Jugendkammer geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme davon aus, dass die beiden Männer nicht an der Vergewaltigung beteiligt gewesen sind, wie das Landgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte.

Das Verfahren wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung werde aber fortgeführt. Ein Mann war bereits auf freien Fuß gekommen. Auch er bleibt Angeklagter in dem Prozess. Von den elf Angeklagten sitzen demnach noch acht in U-Haft. Angeklagt in Prozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge - wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben oder ihr nicht geholfen zu haben.

Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Der Prozess begann Ende Juni und wird nach Gerichtsangaben am 14. Oktober mit der Vernehmung von Zeugen fortgesetzt. Die Verhandlung soll bis ins nächste Jahr dauern, einen Termin für mögliche Urteile gibt es demnach noch nicht.