Die zwei im Mai geplanten Prozesstage werden nicht wie gewohnt im Justizgebäude stattfinden, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. Foto: dpa

Damit Sicherheitsabstände eingehalten werden können, finden Verhandlungen nicht in Justizgebäude statt.

Freiburg - Der wegen des Coronavirus unterbrochene Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg wird vom Gerichtssaal in eine Halle verlagert.

Die zwei im Mai geplanten Prozesstage werden nicht wie gewohnt im Justizgebäude stattfinden, teilte das Landgericht Freiburg am Montag mit. Um die zum Schutz vor dem Coronavirus geltenden Sicherheitsabstände einhalten zu können, werde in einem großen Konzert- und Veranstaltungssaal einer Freiburger Kirchengemeinde verhandelt. Dort werde der Prozess am 12. Mai und 13. Mai fortgesetzt. Er war Mitte März wegen der Corona-Krise unterbrochen worden und ruht seither.

Der Prozess hatte Ende Juni vergangenen Jahres begonnen. Angeklagt sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Bislang gab es 33 Prozesstage.

Der Prozess war mehrfach verlängert worden. Mit Urteilen rechnet das Gericht nun frühestens Ende Juli.