Einer der Angeklagten im GerichtssaalFoto: Deckert Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Prozess wegen Gruppenvergewaltigung fortgesetzt / Streit um Gutachten

Freiburg -Im Prozess um die mutmaßliche Freiburger Gruppenvergewaltigung vom Oktober 2018 muss die mutmaßlich geschädigte junge Frau noch einmal als Zeugin vernommen werden. Bei der Videovernehmung Ende Juni wird es um die möglicherweise massiven Spätfolgen der Tat gehen: Elf junge Männer stehen seit Juni 2019 in dem Fall vor G ericht, acht von ihnen wird vorgeworfen, sich an der damals 18-Jährigen vergangen zu haben, als sie am Rande einer Techno-Party nach dem Konsum von Alkohol und einer hochdosierten Ecstasy-Pille hilflos in einem Gebüsch lag.

Dass die Frau nun nochmals aussagen muss liegt daran, dass ein bereits erstelltes Gutachten über die Spätfolgen aus einem zivilrechtlichen Verfahren, bei dem es um ihre möglichen Schmerzensgeldansprüche geht, nicht im aktuellen Strafprozess Verwendung finden darf.

Das Thema Gutachten prägte am Mittwoch aber auch auf allen anderen Ebenen den Fortgang des Mammutverfahrens: So hat Verteidigerin Hanna Palm einen Antrag für ein weiters Gutachten zur Intoxikation des Opfers am Tatabend angekündigt. Palm stellt sich damit gegen das Gutachten von Torsten Passie, da sie findet, der Psychiater und Drogenexperte habe sich widersprüchlich über die Frage geäußert, wie wehrlos die junge Frau am Tatabend zu verschiedenen Zeiten nach ihrem Drogenkonsum war. Palm vertritt in dem Verfahren Timo P. (27), der als einziger der elf Angeklagten zur Tat ausgesagt hat und behauptet, die junge Frau habe massiv Sex von ihm eingefordert. Diese These hatte Passie bereits im Februar im Rahmen seiner Aussage als äußerst unwahrscheinlich dargestellt. Verteidigerin Palm hält nun dagegen, dass ihr Mandant nachweislich sexuellen Kontakt mit der jungen Frau hatte, bevor diese laut Gutachten definitiv wehr- und hilflos war.