Ort des Geschehens: Park & Ride Parkplatz in Riegel bei Emmendingen. Foto: Deckert

Gericht kann 29-Jährigem aus der Ortenau Vorsatz nicht nachweisen. Mann angefahren und verletzt.

Freiburg - Getan hat er es, aber büßen muss er nicht: Das Landgericht Freiburg hat den 29-jährigen Rechtsradikalen Florian S. aus der Ortenau vom Vorwurf des versuchten Totschlags in drei Fällen freigesprochen.

Der Staatsanwalt hatte zu Wochenbeginn drei Jahre Haft für den einschlägig vorbestraften, frischgebackenen Vater und ehemaligen NPD-Landtagskandidaten gefordert, gegen den noch weitere Strafverfahren wegen rechtsradikaler Vergehen anhängig sind.

Opfer hat bis heute gesundheitliche Probleme

Florian S. hatte im Oktober 2011 auf einem Parkplatz bei Riegel (Kreis Emmendingen) ein Mitglied der linken Szene mit seinem Mitsubishi angefahren und dabei schwer verletzt: Der 21-jährige Alexander K. erlitt damals eine so starke Hirnverletzung, dass er bis heute gesundheitliche Probleme hat.

Alexander K. war als Mitglied einer achtköpfigen Gruppe auf dem Parkplatz aufgetaucht, weil man eine Party von Rechtsradikalen in Bahlingen am Kaiserstuhl stören und sabotieren wollte. Florian S. war als »Lotse« auf dem Parkplatz, um geladenen Gästen den Weg zu weisen.

Als er sich dort plötzlich mit der vermummten Gruppe aus der linken Szene konfrontiert sah, die zumindest mit einer Dose Reizgas bewaffnet war, gab er Gas und fuhr mit etwa 28 Stundenkilometern auf die Gruppe zu. Dabei kam es zu der Verletzung des jungen Alexander K., der aus Sicht von Richterin Eva Kleine-Cosack wohl nicht vor dem heranfahrenden S. zur Seite flüchtete, sondern auf dessen Motorhaube hüpfte, dabei zu Fall kam und dadurch schwer verletzt wurde. Die Spurenlage am Fahrzeug und die Art der Verletzungen ließen keine andere Interpretation zu.

Dennoch: Florian S., der seinen Freispruch und die Begründung mit einem Lächeln aufnahm, hätte den Vorfall leicht verhindern können, indem er von dem betroffen Parkplatz nach rechts weggefahren wäre, anstatt direkt auf die Gruppe zu. Dass er es nicht tat, wertete Opfer-Anwalt Jens Janssen als Beleg dafür, dass Florian S. es darauf angelegt hatte, jemanden zu verletzen oder umzubringen. Dafür sprach auch ein Facebook-Eintrag des Angeklagten, der schon vor dem Vorfall bei Riegel darüber geschrieben hatte, wie schön es doch wäre, einen Linken »die Klinge fressen« zu lassen und damit hinterher als Notwehrhandlung durchzukommen.

Doch das reiche nicht für eine Verurteilung, so Richterin Kleine-Cosack – denn es sei zumindest denkbar, dass Florian S. in Panik und Notwehr gehandelt habe, als er die Vermummten auf sich zukommen sah. Seine Äußerungen in Facebook könne man auch als Angeberei werten, nicht aber als Tötungsvorsatz im konkret vorliegenden Fall. Außerdem sei zumindest theoretisch möglich, dass diese Äußerungen nicht direkt von Florian S. dort eingestellt wurden.

Die rechtsradikale Gesinnung und der Hass des Angeklagten auf die linke Szene seien zwar unstrittig und es bestehe zumindest die Möglichkeit, dass er sich bewusst für den Angriff entschieden habe – aber ein Beweis, der für ein Urteil ausreicht, sei das nicht. Somit war aus Richtersicht der Freispruch zwingende Konsequenz. Außerdem bekommt der Angeklagte eine Entschädigung für die Zeit, in der man ihm nach dem Vorfall in Riegel den Führerschein abgenommen hatte.

Der Freispruch löste Unglauben und Entsetzen bei den anwesenden Vertretern der linken Szene im Gerichtssaal aus. Richterin Kleine-Cosack betonte, dass der Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« auch für Neonazis gelten müsse. Die Richterin fügte hinzu: »Justitia ist nicht auf dem rechten Auge blind, sondern auf beiden.« Eine Strafe könne nur für eine nachweisbare Straftat verhängt werden. Anwalt Janssen sieht das anders. Er sagte in einer ersten Reaktion, dass die Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar sei und er Rechtsmittel gegen den Freispruch einlegen werde. Damit käme der Fall vor den Bundesgerichtshof. Staatsanwalt Florian Rink erklärte, er wolle das Urteil zunächst prüfen und dann entscheiden, ob auch die Staatsanwaltschaft in Revision gehen werde.

In der Freiburger Innenstadt kam es nach dem Freispruch zu einer spontanen Demonstration der linken Szene, die laut Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid friedlich verlief.