Gänzlich abgeschlossen ist der Fall indes noch nicht: Gegen den Inhaber des Weinguts wird nach wie vor wegen einer möglichen Mitverantwortung an dem Unglück ermittelt. Foto: dpa

56-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Getöteter trank statt Wein aus Flasche Ammoniumbisulfit.

Freiburg - Auf einem Weingut in Eichstetten (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) hat im September 2017 ein 62 Jahre alter Mann ein Glas aus einer etikettierten Weinflasche getrunken, das ihn nur wenig später das Leben kostete.

In der Weinflasche war damals kein Wein, sondern flüssiges Ammoniumbisulfit (Sulfonium 40) abgefüllt, ein Stoff der im Weinbau in verdünnter Form zur Schwefelung und Hefeernährung der Trauben im Keller eingesetzt wird. Erlaubt sind bis zu 32 Milliliter je 100 Liter Wein. Der Mann jedoch nahm das Mittel unverdünnt zu sich, nachdem er im Zuge der Weinlese seine Trauben auf dem fraglichen Kaiserstühler Weingut abgeliefert hatte. Er setzte sich danach ins Auto, fuhr heim und brach dort zusammen. Der Notarzt konnte anschließend nur noch seinen Tod feststellen.

Eineinhalb Jahre später hat der Vorfall nun eine rechtskräftige Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch das Freiburger Amtsgericht nach sich gezogen. Ein 56 Jahre alter Winzer wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt. Den entsprechenden Strafbefehl hatte das Gericht bereits im vergangenen August ausgestellt. Nun kam es nach dem Einspruch des Angeklagten zur öffentlichen Verhandlung, in der der 56-Jährige seinen Widerspruch gegen die Strafe allerdings zurückzog, so dass das Urteil mit sieben Monaten Verzögerung rechtskräftig wurde.

Der Winzer hatte demnach das Sulfonium 40 in eine normale Weinflasche gefüllt und diese unbeaufsichtigt neben sich abgestellt, anstatt die Chemikalie in einen dafür vorgesehenen Plastikkanister zu schütten.

Dass der 62-jährige davon trank, merkte der Angeklagte damals nicht. Gänzlich abgeschlossen ist der Fall indes noch nicht: Gegen den Inhaber des Weinguts wird nach wie vor wegen einer möglichen Mitverantwortung an dem Unglück ermittelt.