Nach Angaben des Vaters ist Hussein K. 33 Jahre alt. Urteil soll es nicht vor Mitte März geben.

Freiburg - Im Prozess um den Mord an einer Studentin in Freiburg ist das Alter des Angeklagten noch immer unklar. Für Verwirrung sorgen Angaben des Vaters. Staatsanwalt und Verteidiger legen diese nun zu den Akten.

Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. wollen sich Staatsanwalt und Verteidiger nicht auf den Vater des Angeklagten stützen. Dessen telefonischen Aussagen ließen keine verlässlichen Schlüsse auf das Alter des Angeklagten zu, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger am Donnerstag vor dem Landgericht. Verteidiger Sebastian Glathe schloss sich dem an.

Die Angaben des im Iran lebenden Vaters in einem Telefonat mit der Richterin hatten vor genau zwei Monaten für Verwirrung gesorgt. Der Mann hatte ein Geburtsdatum genannt, nach dem Hussein K. heute 33 Jahre alt wäre. Dies sei aber nicht glaubwürdig, attestierte der Staatsanwalt. Die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann ist, hat große Bedeutung in dem seit rund fünf Monaten laufenden Prozess und Auswirkungen auf die Höhe der Strafe.

Hussein K. hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 16 Jahre oder 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er zu, gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für mindestens 22 Jahre alt. Gutachten und Zeugenaussagen stützen dies. Dokumente, die ein Alter belegen, gibt es nicht. Der Flüchtling war 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen und von den Behörden ohne Untersuchung als minderjährig eingestuft worden.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat gestanden, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es nicht vor Mitte März geben.

Hussein K. hatte erklärt, sein Vater sei tot. Als die Richterin eine auf seinem Handy gespeicherte Nummer wählte, nahm der Vater ab. Er gab an, Analphabet zu sein und nannte ein Geburtsdatum. Dieses könne aber etwa aus dem persischen oder dem georgischen Kalender stammen, sagte der Staatsanwalt. Es lasse sich daher nicht einfach umrechnen und mache in allen Berechnungsvarianten keinen Sinn. Der Angeklagte selbst wollte sich nicht dazu äußern.

Bereits im Herbst waren zwei Gutachten vorgestellt worden. Eines der beiden Gutachten hat einen Eckzahn des Angeklagten untersucht und so ein Alter von 25,8 Jahren errechnet. Ein zweites Gutachten basiert auf Röntgenaufnahmen von Knochen und Gebiss sowie medizinischen Untersuchungen. Das Resultat: Das wahrscheinliche Alter von Hussein K. betrage 22 Jahre oder 23 Jahre.

Möglich wäre so eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht, wie sie die Staatsanwaltschaft anstrebt. Zudem sagten am Donnerstag zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes aus, die unter anderem Spuren vom Tatort untersucht hatten. Sie bescheinigten dem Täter ein äußerst gewaltsames Vorgehen. Körperspuren von Hussein K. waren in der Nähe der Leiche gefunden worden, diese führten zu seiner Festnahme.

Der Prozess wird am 20. Februar fortgesetzt. Befragt werden sollen nach Gerichtsangaben ein Rechtsmediziner sowie ein Polizeibeamter, der das Handy des Angeklagten ausgewertet hat.Die Eltern der getöteten Studentin sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten. Ihr Anwalt beantragte am Donnerstag, für den geplanten Bericht des Rechtsmediziners zur Obduktion der Leiche die Öffentlichkeit auszuschließen. Die detaillierte Darstellung bedeute eine »schwerwiegende seelische Belastung der Angehörigen«. Staatsanwalt und der Verteidiger des Angeklagten unterstützen den Antrag. Darüber entschieden hat das Gericht noch nicht.