Der Angeklagte sitzt im Landgericht im Gerichtssaal hinter einem Notebook. Foto: Patrick Seeger

Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg ist für die Plädoyers die Öffentlichkeit entgegen der ursprünglichen Planung zugelassen worden.

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. vor dem Landgericht Freiburg ist für die Plädoyers die Öffentlichkeit entgegen der ursprünglichen Planung zugelassen worden.

Der Angeklagte widersprach am Freitag auf Anraten seines Verteidigers dem vom Gericht vorgesehenen Ausschluss der Öffentlichkeit und machte so öffentliche Plädoyers möglich, wie die Vorsitzende Richterin Kathrin Schenk erläuterte. Hätte er nicht widersprochen, wäre die Öffentlichkeit laut Schenk ausgeschlossen worden, weil Teile des Prozesses bereits nichtöffentlich waren und in solchen Fällen laut Gesetz und Rechtsprechung auch nichtöffentlich plädiert werden müsse.

Für alle Plädoyers sowie das danach mögliche letzte Wort des Angeklagten sind somit nun Publikum und Presse zugelassen, sagte Schenk. Am Freitag sollen Staatsanwalt und der Vertreter der Nebenklage plädieren. Der Verteidiger wird dem Gericht zufolge am Montag (12. März) sprechen. Das Urteil ist für den 22. März geplant.

Hussein K., zu dessen Alter es widersprüchliche Angaben gibt, werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Die Eltern des Opfers sind in dem Prozess Nebenkläger.