Prozess geht weiter. Dokument liegt Gericht nicht schriftlich vor. Vater liest Angaben am Telefon vor.

Freiburg - Der 15. Verhandlungstag im Freiburger Mordprozess gegen Hussein K. dauerte zwar nur eine halbe Stunde, endete dafür aber mit einem echten Paukenschlag: Richterin Kathrin Schenk verlas nach der kurzen Vernehmung zweier Zeugen das Protokoll eines Telefonats, welches sie am Montag mit dem Vater des mutmaßlichen Sexualmörders von Maria L. (19) geführt hat.

Demnach lebt Gholam K. im Iran und ist nicht, wie von Hussein K. zu Prozessbeginn behauptet, in Afghanistan im Krieg gegen die Taliban gefallen. Die Nummer des Mannes war im Mobiltelefon des Angeklagten gespeichert, K. hatte sie dem Gericht genannt als Möglichkeit, um mit seiner Mutter in Kontakt zu treten.

Der Vater hat in dem Telefonat mit Schenk und im Beisein eines weiteren Richters einem Dolmetscher gesagt, dass es eine Urkunde gebe, nach der sein Sohn Hussein am 29. Januar 1984 geboren sein soll. Demnach wäre der Angeklagte bereits 32 Jahre alt gewesen, als er in der Nacht zum 16. Oktober 2016 die Medizinstudentin Maria L. vergewaltigte und tötete. Hussein K. selbst hatte zu Prozessbeginn behauptet, 19 Jahre alt zu sein, Gutachtern zufolge dürfte er jedoch um die 25 Jahre alt sein.

Verteidiger Sebastian Glathe kündigte an, dass sein Mandant zu dem Telefonat mit seinem Vater eine Stellungnahme abgeben wolle. Nach dem überraschenden Ergebnis des gestrigen Verhandlungstages, an welchem zwei Ermittler noch Details zur Auffindesituation der toten Maria L. und zur medizinischen Untersuchung des Tatverdächtigen nach dessen Verhaftung berichteten, sind viele Fragen offen.

Gholam K. soll Analphabet sein, es ist unklar, was genau er verstanden hat, und auf welcher Basis er die Jahresangabe machte:  Im Iran wird ein anderer Kalender als in der westlichen Welt benutzt, aktuell wird dort das Jahr 1396 geschrieben. Möglicherweise soll der Mann, der nach eigenen Angaben ohne festen Wohnsitz ist und in Armut lebt, nun als Zeuge geladen werden. Aussagen müsste er als Elternteil des Angeklagten vor Gericht allerdings nicht.

Die Frage nach dem wahren Alter des angeklagten Flüchtlings Hussein K. ist in dem Prozess von großer Bedeutung, da sie mit entscheidend über das mögliche Strafmaß nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht ist: K. werden besonders schwere Vergewaltigung und Mord vorgeworfen, bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht blühen ihm lebenslange Haft und Sicherheitsverwahrung.

Bereits in Griechenland, wo er während seiner Flucht eine Zeit lang lebte, war er 2014 wegen eines Mordversuchs an einer jungen Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Dort kam er im Zuge einer Amnestie frei und setzte sich im Herbst 2015 nach Deutschland ab. Zu dem Fall in Griechenland sollen in dem Mordprozess noch Ermittler als Zeugen vernommen werden. Das Urteil gegen Hussein K. wird im Frühjahr 2018 erwartet. Der Prozess wird am 21. Dezember fortgesetzt.