Der Angeklagte Hussein K. Foto: dpa

Experte hält Rückfallwahrscheinlichkeit für hoch: Hussein K. hat "frauenfeindliche Einstellung".  

Freiburg - Im Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. widerspricht der psychiatrische Gutachter dem Angeklagten. Er sieht eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Und befürwortet Sicherungsverwahrung.

Im Freiburger Mordprozess gegen den Flüchtling Hussein K. hat der psychiatrische Gutachter vor einer hohen Wiederholungsgefahr gewarnt. Der Angeklagte habe eine große und anhaltende Gewaltbereitschaft, Interesse an aggressiven Sexualpraktiken sowie eine frauenfeindliche Einstellung, sagte der Sachverständige Hartmut Pleines am Freitag vor dem Landgericht Freiburg. Zudem zeige er keine Reue und kein Mitgefühl dem Leid anderer Menschen gegenüber. Es müsse davon ausgegangen werden, dass er erneut gewalttätig werde, eine Sicherungsverwahrung sei sinnvoll.

Hussein K., dessen Alter unbekannt ist, werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, im Oktober 2016 nachts in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Ein Urteil soll es am 21. März geben.

Pleines widersprach mit seinem Gutachten wesentlichen Aussagen des Angeklagten. Dieser hatte angegeben, betrunken gewesen zu sein und im Affekt gehandelt zu haben. Dagegen sagte der Gutachter, es habe sich um eine zielgerichtete und durchdachte Tat gehandelt. Die Aussagen des Angeklagten seien nicht glaubwürdig.

Hussein K. sei voll schuldfähig, sagte Pleines. Seine Taten seien geprägt von einer erheblichen Rücksichtslosigkeit, es gebe eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholabhängigkeit, die eine Schuld strafrechtlich möglicherweise mindern würden, könnten ausgeschlossen werden.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau im Jahr 2013 war Hussein K. in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Nach seiner Freilassung tauchte er unter und kam ohne Papiere nach Deutschland.

Beide Taten ähnelten sich, sagte der Gutachter. Die Haft in Griechenland habe nicht zu einem Umdenken bei dem Angeklagten geführt: "Er hat keinen emotionalen Resonanzboden für fremdes Leid." Es sei nicht zu erwarten, dass sich dies in absehbarer Zeit ändere.